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Rechtliche Informationen

Impressum, Datenschutz, Nutzungsbedingungen, AGB, Software-Lizenzbedingungen und Rücktrittsbelehrung im Überblick.

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Rechtliches

Impressum

Stand: 30.08.2026

Offenlegung gemäß § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG), § 14 Unternehmensgesetzbuch (UGB), § 63 Gewerbeordnung (GewO) sowie §§ 24 und 25 Mediengesetz (MedienG).

Medieninhaber, Herausgeber und Websitebetreiber

SF2 Systems GmbH

Eichelhofstraße 2B, 1190 Wien, Österreich

Unternehmensgegenstand

Aufbau und Weiterentwicklung sowie Schutz und wirtschaftliche Verwertung einer branchen- und anwendungsübergreifend einsetzbaren Semantic-Folding-KI-Technologie.

Rechtsform und Registerdaten

  • Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Firmenbuchnummer: FN 673358 h
  • Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
  • Sitz der Gesellschaft: Wien
  • UID-Nummer: ATU66898538

Vertretungsbefugte Organe

Geschäftsführung: Francisco Webber

Kontakt

E-Mail: info@sf2systems.com

Web: sf2systems.com

Gewerbeberechtigung und Aufsichtsbehörde

  • Gewerbewortlaut: Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
  • GISA-Zahl: 39402547
  • Zuständige Gewerbe- und Aufsichtsbehörde: Magistratisches Bezirksamt für den 18. und 19. Bezirk, Wien
  • Kammerzugehörigkeit: Mitglied der Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT)

Anwendbare Rechtsvorschriften

Gewerbeordnung 1994 (GewO), abrufbar über das Rechtsinformationssystem des Bundes unter www.ris.bka.gv.at.

Grundlegende Richtung der Website (Blattlinie)

Erklärung über die grundlegende Richtung gemäß § 25 Abs. 4 MedienG:

Die Website sf2systems.com dient der Information über das Unternehmen SF2 Systems GmbH, über die von SF2 Systems entwickelte Semantic-Folding-Technologie sowie über die darauf aufbauenden Software- und Hardwareprodukte für industrielle Zustandsüberwachung, Anomalieerkennung und vorausschauende Instandhaltung. Sie umfasst Produkt- und Technologieinformationen, Anwendungsbeispiele und Fallstudien, Neuigkeiten und Veranstaltungshinweise sowie den Zugang zu Account-, Download-, Shop- und Lizenzfunktionen. Die Website verfolgt keine parteipolitische oder weltanschauliche Ausrichtung.

Urheberrecht und Bildnachweise

Sämtliche Inhalte dieser Website, insbesondere Texte, Grafiken, Logos, Marken und technische Darstellungen, sind urheber- und markenrechtlich geschützt. Nähere Regelungen zur zulässigen Nutzung sowie ein ausdrücklicher Nutzungsvorbehalt für Text- und Data-Mining gemäß § 42h Abs. 6 UrhG finden sich in unseren Nutzungsbedingungen.

Bildnachweise: Diese Website enthält KI-generiertes Bildmaterial

Bildmaterial und KI-generierte Inhalte

Einzelne auf dieser Website verwendete Abbildungen wurden ganz oder teilweise mithilfe generativer KI erstellt oder bearbeitet. Solche Abbildungen dienen der Illustration von Technologien, Anwendungsfällen oder industriellen Szenarien und stellen nicht notwendigerweise konkrete Anlagen, Produkte, Kundenumgebungen oder tatsächlich durchgeführte Projekte dar.

Rechtliches

Datenschutzerklärung

Stand: 30.08.2026

1. Allgemeines

1.1 Gegenstand und Geltungsbereich

1.1.1 Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Diese Datenschutzerklärung informiert darüber, welche personenbezogenen Daten die SF2 Systems GmbH beim Besuch ihrer Website https://sf2systems.com sowie bei der Nutzung der damit verbundenen Benutzerkonto-, Bestell-, Download-, Lizenz-, Unterstützungs- und Kommunikationsfunktionen verarbeitet, zu welchen Zwecken die Verarbeitung erfolgt, auf welche Rechtsgrundlagen sie gestützt wird und welche Rechte betroffenen Personen zustehen.

1.1.2 Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

1.2 Externe Websites

1.2.1 Unsere Website kann Links zu Websites Dritter enthalten. Für die dort stattfindende Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.

2. Verantwortlicher

2.1 Verantwortliche Stelle

2.1.1 Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist:

SF2 Systems GmbH
Eichelhofstraße 2B
1190 Wien
Österreich

E-Mail: info@sf2systems.com

2.2 Kontakt in Datenschutzangelegenheiten

2.2.1 Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Anfragen zur Ausübung von Datenschutzrechten können an die vorstehend genannte E-Mail-Adresse gerichtet werden.

3. Aufruf der Website und Server-Logdaten

3.1 Verarbeitung beim Website-Aufruf

3.1.1 Beim Aufruf unserer Website und der damit verbundenen Online-Dienste werden technisch erforderliche Verbindungs- und Zugriffsdaten verarbeitet. Hierzu gehören je nach Zugriff insbesondere: a) IP-Adresse; b) Datum und Uhrzeit des Zugriffs; c) aufgerufene Seite oder Datei; d) Browsertyp und Browserversion; e) verwendetes Betriebssystem; f) Referrer-URL, sofern diese vom Browser übermittelt wird; g) Zugriffsstatus; h) übertragene Datenmenge sowie i) sonstige technisch erforderliche Verbindungs- und Fehlerdaten.

3.1.2 Die Verarbeitung dient der technischen Bereitstellung unserer Website und Online-Dienste, der Sicherstellung von Stabilität und Funktionsfähigkeit, der Fehleranalyse sowie der Erkennung und Abwehr unberechtigter Zugriffe, missbräuchlicher Nutzung und sonstiger Sicherheitsvorfälle.

3.2 Rechtsgrundlage und Speicherdauer

3.2.1 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt im sicheren, stabilen und störungsfreien Betrieb unserer Website und IT-Systeme sowie in der Abwehr missbräuchlicher oder unberechtigter Zugriffe.

3.2.2 Server-Logdaten werden grundsätzlich nach 30 Tagen gelöscht. Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Untersuchung eines konkreten Sicherheits- oder Missbrauchsvorfalls, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

4. Kontaktaufnahme und allgemeine Anfragen

4.1 Verarbeitung von Kontaktdaten

4.1.1 Wenn Sie uns per E-Mail, über ein Kontaktformular oder auf anderem elektronischem Weg kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen im Rahmen der Kontaktaufnahme mitgeteilten Daten. Hierzu können insbesondere gehören: a) Name; b) Unternehmen; c) E-Mail-Adresse; d) Telefonnummer, sofern angegeben; e) Inhalt Ihrer Nachricht; f) von Ihnen übermittelte Anlagen sowie g) Zeitpunkt und Verlauf der Kommunikation.

4.1.2 Die Verarbeitung erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur weiteren Kommunikation mit Ihnen. Ist die Anfrage auf die Anbahnung oder Durchführung eines Vertrags gerichtet, beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Im Übrigen erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse besteht in der sachgerechten Bearbeitung und nachvollziehbaren Dokumentation eingehender Anfragen.

4.2 Speicherdauer

4.2.1 Die Daten werden gelöscht, sobald die Anfrage abschließend bearbeitet wurde und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, fortbestehenden Vertragsbeziehungen oder sonstigen berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung entgegenstehen.

5. SF2 Benutzerkonto

5.1 Erstellung und Verwaltung eines Benutzerkontos

5.1.1 Für die Einrichtung und Verwaltung eines SF2 Benutzerkontos verarbeiten wir die hierfür erforderlichen Stammdaten und technischen Informationen. Dazu gehören insbesondere: a) vollständiger Name; b) E-Mail-Adresse; c) Unternehmen, sofern angegeben; d) Authentifizierungsdaten, insbesondere ein verschlüsselter Passwort-Hash; e) Benutzer- beziehungsweise Benutzerkonto-Kennung; f) Registrierungs- und Bestätigungsstatus; g) Zeitpunkt der Registrierung und E-Mail-Bestätigung; h) Anmelde- und sicherheitsrelevante Ereignisdaten sowie i) zeitlich befristete Kennungen zur E-Mail-Bestätigung und zur Zurücksetzung des Passworts.

5.1.2 Die Verarbeitung dient der Bereitstellung und Verwaltung des Benutzerkontos, der Authentifizierung des Nutzers, dem Zugriff auf Software-Downloads, Downloadhistorie, Lizenzfunktionen, Bestellungen und persönliche Einstellungen sowie der Absicherung des Benutzerkontos gegen unbefugte Zugriffe.

5.2 Vertrags-, Einwilligungs- und Nachweisdaten

5.2.1 Soweit dies zur Durchführung oder Dokumentation rechtlich relevanter Vorgänge erforderlich ist, verarbeiten wir darüber hinaus insbesondere: a) Zeitpunkt und Status von Vertragsschlüssen und Lizenzaktivierungen; b) die jeweils einbezogene Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; c) die jeweils einbezogene Fassung der Lizenzbedingungen; d) die zum jeweiligen Zeitpunkt bereitgestellte Fassung dieser Datenschutzerklärung; e) Zeitpunkt, Inhalt und Status freiwilliger Einwilligungen; f) Änderungen und Widerrufe solcher Einwilligungen; g) erforderlichenfalls Nachweise über Erklärungen im Zusammenhang mit der sofortigen Vertragserfüllung und dem Erlöschen eines gesetzlichen Rücktrittsrechts; h) Änderungen von Benutzerkonto- oder Vertragsdaten sowie i) Verlängerungs-, Änderungs-, Beendigungs- und sonstige rechtlich relevante Statusinformationen.

5.2.2 Diese Daten dienen insbesondere der Vertragsabwicklung, der Nachvollziehbarkeit rechtlich erheblicher Erklärungen sowie der Erfüllung gesetzlicher Rechenschafts- und Nachweispflichten.

5.3 Rechtsgrundlagen

5.3.1 Die Verarbeitung zur Einrichtung und Verwaltung des Benutzerkontos sowie zur Durchführung damit verbundener Vertrags- und Lizenzverhältnisse erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Sicherheitsrelevante Verarbeitungen beruhen ergänzend auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt in der Absicherung von Benutzerkonten sowie in der Erkennung und Abwehr unbefugter oder missbräuchlicher Zugriffe.

5.3.2 Soweit Daten zur Erfüllung gesetzlicher Rechenschafts-, Dokumentations- oder Nachweispflichten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Soweit eine darüber hinausgehende Dokumentation zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist, kann die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden.

5.4 Speicherdauer

5.4.1 Benutzerkontodaten werden grundsätzlich so lange gespeichert, wie das jeweilige SF2 Benutzerkonto besteht. Nach der Löschung eines Benutzerkontos werden personenbezogene Daten entfernt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, fortbestehenden Vertrags- oder Lizenzverhältnisse oder sonstigen berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.

5.4.2 Die Löschung eines SF2 Benutzerkontos führt daher nicht zwingend zur gleichzeitigen Löschung sämtlicher Vertrags-, Rechnungs-, Lizenz- oder Nachweisdaten.

5.4.3 Bestätigungs- und zeitlich befristete Kennungen zur Zurücksetzung des Passworts werden nach ihrer Verwendung oder nach Ablauf ihrer Gültigkeit gelöscht beziehungsweise technisch ungültig gemacht.

6. Software-Downloads und Downloadhistorie

6.1 Verarbeitung im Downloadbereich

6.1.1 Bei einem Software-Download können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden: a) Benutzerkonto- beziehungsweise Benutzerkennung; b) ausgewähltes Produkt; c) Softwareversion; d) Plattform oder Systemarchitektur; e) Datum und Uhrzeit des Downloads; f) Downloadstatus; g) IP-Adresse und technische Zugriffsdaten sowie h) Anzahl beziehungsweise Historie der Downloads.

6.1.2 Die Verarbeitung dient der Bereitstellung des angeforderten Downloads, der Anzeige der persönlichen Downloadhistorie, der nachvollziehbaren Zuordnung von Softwareversionen sowie der Absicherung der Download-Infrastruktur gegen Missbrauch und automatisierte oder unberechtigte Zugriffe. Sie kann außerdem erforderlich sein, um Anfragen zur technischen Unterstützung einer bestimmten Softwareversion zuzuordnen.

6.2 Rechtsgrundlagen

6.2.1 Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit sie der Sicherheit oder Missbrauchsprävention dient, beruht sie ergänzend auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

6.2.2 Eine darüber hinausgehende Analyse des Besuchs- oder Nutzungsverhaltens auf unserer Website erfolgt ausschließlich nach Maßgabe von Abschnitt 12 dieser Datenschutzerklärung.

7. Lizenzaktivierung und Lizenzverwaltung

7.1 Verarbeitete Lizenzdaten

7.1.1 Für die Erstellung, Aktivierung, Bereitstellung und Verwaltung einer SF2-Lizenz verarbeiten wir je nach Lizenzmodell insbesondere: a) vollständigen Namen; b) Unternehmen; c) E-Mail-Adresse; d) Produkt und Lizenztyp; e) Lizenz-ID; f) Hardware-ID des lizenzierten Zielsystems; g) öffentlicher Schlüssel des Zielsystems (Device Public Key), sofern angegeben; h) Ausstellungsdatum; i) Gültigkeitszeitraum bei zeitlich befristeten Lizenzen; j) Aktivierungs- und Bestätigungsstatus; k) lizenzierte Funktionen oder Instanzen; l) Verlängerungs-, Änderungs- oder Beendigungsstatus sowie m) technische Signatur- und Lizenzmetadaten.

7.1.2 Die Verarbeitung ist erforderlich, um die Lizenzberechtigung zu prüfen, eine signierte und gegebenenfalls gerätegebundene Lizenzdatei zu erzeugen und bereitzustellen, bestehende Lizenzrechte und Laufzeiten zu verwalten sowie Verlängerungen, Änderungen und Beendigungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Sie ermöglicht außerdem die Zuordnung ausgestellter Lizenzen bei Anfragen zur technischen Unterstützung, Sicherheit oder Lizenzverwaltung.

7.2 Rechtsgrundlagen und Speicherdauer

7.2.1 Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit sie der Verhinderung von Lizenzmissbrauch, der Absicherung des Aktivierungsprozesses oder der Nachvollziehbarkeit ausgestellter Lizenzen dient, beruht sie ergänzend auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

7.2.2 Die für eine Lizenz erforderlichen Kerndaten werden grundsätzlich für die Dauer der bestehenden Lizenzberechtigung gespeichert. Bei zeitlich unbefristeten Lizenzen kann dies eine Speicherung für die Dauer der fortbestehenden Lizenzberechtigung bedeuten.

7.2.3 Nach Beendigung einer Lizenz werden Daten nur weiter gespeichert, soweit dies aufgrund gesetzlicher Pflichten, für Zwecke der technischen Unterstützung, zur Missbrauchsprävention, zur Dokumentation bestehender oder früherer Lizenzrechte oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

7.2.4 Angaben, die im jeweiligen Aktivierungsprozess ausdrücklich als optional gekennzeichnet sind, müssen nicht bereitgestellt werden.

7.3 Lokale Lizenzprüfung nach Bereitstellung

7.3.1 Nach Bereitstellung des Lizenzcodes beziehungsweise der Lizenzdatei erfolgen die technischen Prüfungen der Lizenzberechtigung lokal auf dem jeweiligen System. Für diese laufenden Prüfungen werden keine periodischen Online-Abfragen an SF2 Systems durchgeführt.

7.3.2 Insbesondere werden für die lokale Lizenzprüfung nach der Bereitstellung keine Lizenz-ID, Hardware-ID, Zielsystem-, Instanz- oder sonstigen Lizenzprüfdaten periodisch an SF2 Systems übermittelt. Unberührt bleiben Daten, die der Nutzer im Rahmen eines neuen Aktivierungs-, Änderungs-, Unterstützungs- oder sonstigen ausdrücklich angeforderten Vorgangs selbst an SF2 Systems übermittelt.

8. Bestellungen, Vertragsabwicklung, Zahlungsabwicklung und Rechnungslegung

8.1 Bestell- und Rechnungsdaten

8.1.1 Bei kostenpflichtigen Bestellungen über unseren Shop verarbeiten wir die Daten, die für Vertragsabschluss, Vertragsabwicklung, Zahlungszuordnung und Rechnungslegung erforderlich sind. Hierzu gehören je nach Vorgang insbesondere: a) Name; b) Unternehmen; c) Rechnungsanschrift; d) E-Mail-Adresse; e) UID-Nummer, sofern angegeben oder erforderlich; f) bestellte Produkte, Lizenzen oder Leistungen; g) Bestell- und Vertragsdaten; h) Rechnungsbetrag und Währung; i) gewählte Zahlungsart; j) Zahlungsstatus; k) Zahlungs- und Transaktionsreferenzen; l) Rechnungsdaten sowie m) Informationen über Rückerstattungen, Stornierungen oder sonstige zahlungsbezogene Vorgänge.

8.2 Zahlungsabwicklung über Mollie

8.2.1 Für die Abwicklung elektronischer Zahlungen setzen wir Mollie B.V., Niederlande, als Zahlungsdienstleister ein. Zur Durchführung der Zahlung wird der Kunde zu der von Mollie bereitgestellten Zahlungsumgebung weitergeleitet. Die für die gewählte Zahlungsart erforderlichen Zahlungsdaten werden dort unmittelbar von Mollie erhoben.

8.2.2 Vollständige Kredit- oder Debitkartennummern, Kartenprüfnummern wie CVC oder Zugangsdaten für Online-Banking werden nicht an SF2 Systems übertragen und von SF2 Systems nicht gespeichert.

8.2.3 SF2 Systems speichert die zur Abwicklung und Dokumentation der Bestellung erforderlichen Rechnungs-, Bestell- und Transaktionsdaten. Hierzu gehören insbesondere die von Mollie vergebene Zahlungs-ID, Zahlungsstatus, Zahlungsart sowie die zur Zuordnung des Zahlungsvorgangs erforderlichen internen Referenzen.

8.2.4 Abhängig von der gewählten Zahlungsart und den von Mollie im jeweiligen Zahlungsvorgang bereitgestellten Informationen können darüber hinaus weitere Zahlungsmetadaten verarbeitet werden. Hierzu können insbesondere maskierte Karteninformationen oder Informationen zu einem für die Zahlung verwendeten Bankkonto gehören. Solche Informationen werden nur verarbeitet, soweit dies für die Durchführung oder Dokumentation der Bestellung, die Zuordnung des Zahlungseingangs, die Rechnungslegung, Rückerstattungen, die Bearbeitung von Zahlungsproblemen oder entsprechende Nachweiszwecke erforderlich ist.

8.2.5 Mollie verarbeitet die für die jeweilige Zahlung erforderlichen personenbezogenen Daten im Rahmen der Zahlungsabwicklung in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung. Dies umfasst insbesondere die Durchführung der Zahlung sowie gegebenenfalls die Erfüllung eigener gesetzlicher Verpflichtungen und Maßnahmen zur Betrugs- und Missbrauchsprävention. Für diese Verarbeitung gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen von Mollie.

8.3 Rechtsgrundlagen und Speicherdauer

8.3.1 Die Verarbeitung zur Durchführung der Bestellung und des damit verbundenen Vertrags erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit Daten zur Erfüllung gesetzlicher Rechnungs-, Buchführungs-, Steuer- oder Aufbewahrungspflichten verarbeitet werden, beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

8.3.2 Vertrags- und Bestelldaten werden für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und darüber hinaus so lange gespeichert, wie dies aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs- oder Verjährungsfristen erforderlich ist. Rechnungen, Buchungsbelege und sonstige steuer- oder unternehmensrechtlich aufbewahrungspflichtige Unterlagen werden grundsätzlich für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer, regelmäßig sieben Jahre, aufbewahrt. Längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

9. Technische Unterstützung und Fehleranalyse

9.1 Verarbeitung bei Unterstützungs- und Fehlerfällen

9.1.1 Wenn Sie technische Unterstützung in Anspruch nehmen oder uns einen Fehler melden, verarbeiten wir die zur Bearbeitung des jeweiligen Falls erforderlichen Daten. Hierzu können insbesondere gehören: a) Name; b) Unternehmen; c) E-Mail-Adresse; d) Produkt- und Versionsinformationen; e) Lizenz-ID; f) gegebenenfalls Hardware-ID; g) Inhalt der Anfrage; h) technische Fehlermeldungen; i) Diagnose- oder Logdaten; j) freiwillig übermittelte Dateien sowie k) Verlauf der Kommunikation im Rahmen der technischen Unterstützung.

9.1.2 Die Verarbeitung dient der Bearbeitung der Anfrage zur technischen Unterstützung, der Fehleranalyse und Fehlerbehebung, der Prüfung technischer oder lizenzbezogener Probleme sowie der Kommunikation mit dem Nutzer. Erkenntnisse aus Vorgängen der technischen Unterstützung können außerdem zur Verbesserung von Stabilität und Sicherheit unserer Produkte und Dienste herangezogen werden.

9.2 Rechtsgrundlagen und Speicherdauer

9.2.1 Soweit die technische Unterstützung Bestandteil eines bestehenden Vertrags- oder Lizenzverhältnisses ist, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Im Übrigen kann sie auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen; unser berechtigtes Interesse besteht in der sachgerechten Unterstützung unserer Nutzer sowie der Behebung und Vermeidung technischer Fehler.

9.2.2 Daten aus Vorgängen der technischen Unterstützung werden so lange gespeichert, wie dies für die Bearbeitung des jeweiligen Vorgangs und eine angemessene technische Nachvollziehbarkeit erforderlich ist. Eine längere Speicherung erfolgt nur, soweit gesetzliche oder vertragliche Pflichten dies erfordern oder die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden.

10. Sensor-, Maschinen- und Betriebsdaten

10.1 Lokale Verarbeitung durch SF2 Software

10.1.1 Die Nutzung von SF2 Software führt nicht allein dadurch zu einer automatischen Übermittlung der mit der Software verarbeiteten Sensor-, Maschinen- oder Betriebsdaten an SF2 Systems. Soweit die Software lokal oder innerhalb der Infrastruktur des Nutzers betrieben wird, verbleiben die dort verarbeiteten Daten grundsätzlich in der jeweiligen Nutzer- beziehungsweise Kundenumgebung.

10.2 Gesonderte Übermittlung an SF2 Systems

10.2.1 Eine Verarbeitung solcher Daten durch SF2 Systems findet nur statt, wenn Daten im Rahmen einer gesonderten Leistung oder Kommunikation an SF2 Systems übermittelt oder für SF2 Systems zugänglich gemacht werden. Dies kann etwa im Rahmen technischer Unterstützung, einer Fehleranalyse, einer Machbarkeits- oder Evaluierungsprüfung, eines Projekts, einer Analyse- oder Beratungsleistung oder einer sonstigen gesondert vereinbarten Leistung erfolgen.

10.2.2 Enthalten solche Daten personenbezogene Informationen, richtet sich die datenschutzrechtliche Rolle von SF2 Systems nach der jeweiligen Leistung und den konkreten Umständen. Soweit SF2 Systems personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag eines Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

11. E-Mail-Kommunikation

11.1 Vertraglich oder technisch erforderliche E-Mails

11.1.1 Im Zusammenhang mit einem SF2 Benutzerkonto, einer Bestellung, einem Download oder einer Lizenz versenden wir E-Mails, die für die vom Nutzer angeforderten Funktionen, die Durchführung eines Vertrags, die Lizenzbereitstellung oder die Sicherheit des Benutzerkontos und der bereitgestellten Software erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere E-Mail-Bestätigungen, Benutzerkonto- und Sicherheitsnachrichten, Nachrichten zur Zurücksetzung des Passworts, Bestell- und Vertragsbestätigungen, Rechnungs- und Zahlungsinformationen, Nachrichten zur Lizenzaktivierung, die Bereitstellung von Lizenzdateien, Hinweise auf das bevorstehende Ende befristeter Lizenzen sowie gesetzlich oder vertraglich erforderliche Aktualisierungs- und Sicherheitsinformationen.

11.1.2 Hierfür verarbeiten wir insbesondere die E-Mail-Adresse sowie die für die jeweilige Nachricht erforderlichen Benutzerkonto-, Vertrags-, Bestell- oder Lizenzdaten und gegebenenfalls technische Versand- und Zustellinformationen.

11.1.3 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Sicherheitsrelevante Mitteilungen können ergänzend auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden.

11.1.4 Vertraglich oder technisch erforderliche E-Mails sind von freiwilligen E-Mail-Informationen getrennt. Insbesondere hängt der Versand gesetzlich oder vertraglich erforderlicher Sicherheits- und Aktualisierungsinformationen, Lizenzmitteilungen oder sonstiger für die Vertragsdurchführung oder Sicherheit notwendiger Nachrichten nicht von einer Einwilligung in Produktinformationen oder Unternehmensnachrichten ab.

11.2 Freiwillige SF2 Produktinformationen

11.2.1 Wenn Sie die entsprechende Einstellung aktivieren, informieren wir Sie per E-Mail über SF2 Produkte und produktbezogene Entwicklungen. Hierzu können insbesondere Informationen über Software und Hardware, neue oder aktualisierte Softwareversionen, Funktionen, Editionen, Komponenten, Erweiterungen, Kompatibilitäten und sonstige Produktaktualisierungen gehören.

11.2.2 Die Informationen können sich auch auf SF2 Produkte beziehen, die der Empfänger derzeit nicht nutzt oder lizenziert hat. Verarbeitet werden hierfür insbesondere die E-Mail-Adresse sowie Zeitpunkt, Inhalt und Status der Einwilligung und gegebenenfalls die Benutzerkonto-Kennung. Änderungen und Widerrufe werden ebenfalls dokumentiert.

11.2.3 Rechtsgrundlage ist Ihre freiwillige Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 174 TKG 2021.

11.3 SF2 News – Unternehmensnachrichten

11.3.1 Wenn Sie die entsprechende Einstellung aktivieren, informieren wir Sie per E-Mail über Neuigkeiten von SF2 Systems. Hierzu können insbesondere Informationen über Projekte, Veranstaltungen, Fallstudien, Kooperationen und sonstige Unternehmensentwicklungen gehören.

11.3.2 Verarbeitet werden insbesondere Ihre E-Mail-Adresse sowie Zeitpunkt, Inhalt und Status der Einwilligung und gegebenenfalls die Benutzerkonto-Kennung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 174 TKG 2021.

11.4 Verwaltung und Widerruf

11.4.1 Die Einwilligungen für SF2 Produktinformationen und SF2 News sind voneinander unabhängig und können jeweils gesondert erteilt oder widerrufen werden.

11.4.2 Nutzer mit einem SF2 Benutzerkonto können ihre Einstellungen jederzeit unter „Abonnements & Benachrichtigungen“ ändern. Soweit eine E-Mail einen Abmeldelink enthält, kann die Einwilligung außerdem unmittelbar über diesen Link widerrufen werden; dies gilt insbesondere auch für Empfänger ohne SF2 Benutzerkonto.

11.4.3 Der Widerruf wirkt für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung. Nachweise über eine früher erteilte Einwilligung können nach dem Widerruf so lange gespeichert werden, wie dies zur Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung möglicher Rechtsansprüche erforderlich ist.

11.4.4 Die Beendigung einer Lizenz ist von den freiwilligen E-Mail-Einstellungen unabhängig. Ebenso führt der Widerruf einer E-Mail-Einwilligung nicht zur Beendigung einer bestehenden Lizenz.

12. Cookies und vergleichbare Technologien

12.1 Technisch notwendige Technologien

12.1.1 Unsere Website und die damit verbundenen Online-Dienste verwenden Cookies und vergleichbare Technologien, soweit diese für den Betrieb der Website erforderlich sind oder Sie in deren Verwendung eingewilligt haben.

12.1.2 Technisch notwendige Technologien werden insbesondere eingesetzt, um Anmeldesitzungen aufrechtzuerhalten, Nutzer sicher zu authentifizieren, Formulare und Aktivierungsprozesse abzusichern, unberechtigte Zugriffe und Cross-Site-Request-Forgery-Angriffe zu verhindern, Datenschutz- und Cookie-Einstellungen zu speichern und ausdrücklich angeforderte Funktionen bereitzustellen.

12.1.3 Soweit die Speicherung von Informationen auf Ihrem Endgerät oder der Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen unbedingt erforderlich ist, um eine von Ihnen ausdrücklich gewünschte Funktion bereitzustellen oder die Übertragung einer Nachricht zu ermöglichen, ist hierfür nach § 165 Abs. 3 TKG 2021 keine vorherige Einwilligung erforderlich. Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies je nach Zweck insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b oder lit. f DSGVO.

12.2 Einwilligungsverwaltung mit KLARO!

12.2.1 Zur Verwaltung Ihrer Einwilligungen für optionale Cookies und vergleichbare Technologien verwenden wir KLARO!. Das System wird von uns lokal betrieben und dient dazu, Ihre Auswahl zu erfassen, zu speichern und bei weiteren Besuchen zu berücksichtigen.

12.2.2 Über den Link „Cookie-Einstellungen“ im Footer unserer Website können Sie Ihre Auswahl jederzeit einsehen und ändern sowie eine bereits erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dort finden Sie auch eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Cookies und vergleichbaren Technologien einschließlich a) Name; b) Anbieter; c) Zweck; d) Kategorie und e) Speicherdauer.

12.3 Website-Analyse mit Matomo

12.3.1 Wir verwenden Matomo, um die Nutzung unserer Website statistisch auszuwerten und unsere Website, Inhalte, Benutzerführung und technische Abläufe zu verbessern. Matomo wird erst aktiviert, nachdem Sie über KLARO! in die Verwendung der entsprechenden Analyse-Technologien eingewilligt haben. Ohne eine solche Einwilligung findet keine optionale Matomo-Analyse statt.

12.3.2 Bei aktivierter Analyse können je nach technischer Konfiguration insbesondere folgende Informationen verarbeitet werden: a) IP-Adresse in gekürzter oder anonymisierter Form; b) aufgerufene Seiten und Inhalte; c) Datum und Uhrzeit von Seitenaufrufen; d) Herkunft beziehungsweise Referrer; e) Browsertyp und Browserversion; f) Betriebssystem; g) Geräte- und Darstellungsinformationen; h) Spracheinstellungen; i) Besuchs- und Sitzungsinformationen; j) Verweildauer sowie k) Interaktionen mit unserer Website.

12.3.3 Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 165 Abs. 3 TKG 2021.

12.3.4 Matomo wird von SF2 Systems selbst betrieben; die Analyse erfolgt nach der derzeitigen Systemkonfiguration am Standort Deutschland. Analysedaten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die statistische Auswertung und Verbesserung unserer Website erforderlich ist, und anschließend gelöscht oder anonymisiert. Die Speicherdauer der auf Ihrem Endgerät eingesetzten Cookies oder vergleichbaren Technologien ist in den Cookie-Einstellungen angegeben.

12.3.5 Die Einwilligung kann jederzeit über die Cookie-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Nach einem Widerruf wird die optionale Matomo-Analyse für den betreffenden Nutzer nicht weiter aktiviert.

13. Technische Infrastruktur, Dienstleister und Empfänger

13.1 Empfängerkategorien

13.1.1 Soweit dies für die in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecke erforderlich ist, können personenbezogene Daten insbesondere an folgende Empfänger oder Kategorien von Empfängern übermittelt oder von diesen verarbeitet werden: a) Anbieter von Hosting- und IT-Infrastrukturdiensten; b) Anbieter für E-Mail-Versand und Zustellung; c) Zahlungsdienstleister; d) IT-Sicherheits-, Wartungs- und technische Unterstützungsdienstleister; e) Steuerberater; f) Rechtsberater und sonstige berufsmäßige Berater sowie g) Behörden und Gerichte, soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht oder die Übermittlung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

13.2 Auftragsverarbeiter und eigenständig Verantwortliche

13.2.1 Soweit externe Dienstleister personenbezogene Daten ausschließlich in unserem Auftrag verarbeiten, werden sie als Auftragsverarbeiter eingesetzt. Mit ihnen schließen wir, soweit gesetzlich erforderlich, Vereinbarungen gemäß Art. 28 DSGVO. Wir wählen nur solche Auftragsverarbeiter aus, die ausreichende Garantien für eine datenschutzkonforme Verarbeitung bieten.

13.2.2 Soweit ein Empfänger personenbezogene Daten für eigene Zwecke und in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung verarbeitet, erfolgt die Übermittlung auf Grundlage der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen. Dies betrifft insbesondere Mollie im Rahmen der Zahlungsabwicklung.

13.3 Eingesetzte Systeme und Verarbeitungsstandorte

13.3.1 Nach der derzeitigen Systemkonfiguration werden insbesondere folgende Dienste eingesetzt:

a) Technische Infrastruktur – Standort Deutschland;

b) SF2 Benutzerkonto und Authentifizierung – eigener Betrieb, Standort Deutschland;

c) Website-Analyse mit Matomo – eigener Betrieb, Standort Deutschland;

d) Lizenzsystem – eigener Betrieb, Standort Deutschland;

e) Einwilligungsverwaltung mit KLARO! – eigener Betrieb, Standort Deutschland;

f) E-Mail-Versand – Fastmail Pty Ltd, Standort Australien sowie

g) Zahlungsabwicklung – Mollie B.V., Niederlande.

14. Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer

14.1 Allgemeine Voraussetzungen

14.1.1 Soweit personenbezogene Daten an Empfänger außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, erfolgt dies ausschließlich unter Beachtung der Art. 44 ff. DSGVO.

14.1.2 Eine solche Übermittlung kann insbesondere auf einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gemäß Art. 45 DSGVO, auf geeigneten Garantien wie den Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission gemäß Art. 46 DSGVO oder auf einer anderen nach der DSGVO zulässigen Übermittlungsgrundlage beruhen.

14.2 E-Mail-Versand nach Australien

14.2.1 Für den E-Mail-Versand setzen wir Fastmail Pty Ltd, Australien, ein. Im Rahmen der Leistungserbringung kann eine Verarbeitung personenbezogener Daten auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen. Soweit für eine solche Übermittlung kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht, erfolgt sie auf Grundlage geeigneter Garantien, insbesondere der Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.

14.2.2 Weitere Informationen zu den im Zusammenhang mit Drittlandübermittlungen eingesetzten Garantien können unter info@sf2systems.com angefordert werden.

15. Bereitstellung personenbezogener Daten

15.1 Erforderliche und freiwillige Angaben

15.1.1 Die Bereitstellung bestimmter personenbezogener Daten ist erforderlich, damit wir die vom Nutzer angeforderten Leistungen erbringen oder einen Vertrag durchführen können. Ohne eine gültige E-Mail-Adresse kann beispielsweise kein SF2 Benutzerkonto erstellt und keine E-Mail-Bestätigung durchgeführt werden.

15.1.2 Für die Erstellung einer gerätegebundenen Lizenz können technische Informationen des lizenzierten Zielsystems, insbesondere eine Hardware-ID, erforderlich sein. Bei kostenpflichtigen Bestellungen müssen die für Vertragsabschluss, Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung erforderlichen Angaben bereitgestellt werden.

15.1.3 Pflichtfelder werden in den jeweiligen Formularen entsprechend gekennzeichnet. Darüber hinausgehende Angaben sind freiwillig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

15.1.4 Werden erforderliche Angaben nicht bereitgestellt, kann die jeweilige Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht werden. Insbesondere kann eine kostenpflichtige Bestellung ohne die für Vertragsabschluss, Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung erforderlichen Angaben nicht durchgeführt und eine gerätegebundene Lizenz ohne Hardware-ID nicht ausgestellt werden.

16. Speicherdauer

16.1 Allgemeine Grundsätze

16.1.1 Soweit in dieser Datenschutzerklärung keine konkrete Speicherdauer genannt ist, speichern wir personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich ist.

16.1.2 Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt insbesondere dann, wenn a) gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen; b) ein Vertrags- oder Lizenzverhältnis fortbesteht; c) Daten zur Dokumentation bestehender Rechte oder Einwilligungen erforderlich sind; d) die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden oder e) ein konkreter Sicherheits-, Betrugs- oder Missbrauchsfall untersucht wird.

16.1.3 Nach Wegfall des jeweiligen Verarbeitungszwecks und Ablauf bestehender gesetzlicher Aufbewahrungs- oder Verjährungsfristen werden personenbezogene Daten gelöscht oder, soweit zulässig und zweckmäßig, anonymisiert.

17. Automatisierte Entscheidungsfindung

17.1 Keine automatisierten Entscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO

17.1.1 SF2 Systems setzt im Zusammenhang mit Website, SF2 Benutzerkonten, Downloads, Bestellungen und Lizenzaktivierungen keine ausschließlich automatisierten Entscheidungsverfahren ein, die gegenüber betroffenen Personen rechtliche Wirkung entfalten oder sie in vergleichbarer Weise erheblich beeinträchtigen.

17.1.2 Die automatisierte technische Erstellung, Signierung oder Bereitstellung einer Lizenzdatei stellt für sich genommen keine automatisierte Bewertung persönlicher Aspekte und kein Profiling im Sinne einer solchen Entscheidungsfindung dar.

18. Rechte betroffener Personen

18.1 Allgemeine Rechte

18.1.1 Betroffenen Personen stehen im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte zu: a) Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO; b) Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO; c) Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO; d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO; e) Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO; f) Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO sowie g) Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft.

18.2 Widerspruch und Widerruf

18.2.1 Soweit wir personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeiten, besteht aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen. Nach einem solchen Widerspruch verarbeiten wir die betreffenden Daten nicht weiter, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

18.2.2 Werden personenbezogene Daten für Zwecke der Direktwerbung verarbeitet, kann dieser Verarbeitung jederzeit widersprochen werden. Nach einem solchen Widerspruch werden die betreffenden Daten nicht mehr für Direktwerbung verwendet.

18.2.3 Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.

18.3 Ausübung der Rechte

18.3.1 Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie uns unter info@sf2systems.com kontaktieren. Soweit dies zum Schutz personenbezogener Daten erforderlich ist, können wir zusätzliche Informationen anfordern, um die Identität der anfragenden Person hinreichend festzustellen.

18.4 Gesonderter Hinweis auf das Widerspruchsrecht

Hinweis nach Art. 21 Abs. 4 DSGVO:

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden Ihre personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung verarbeitet, können Sie dieser Verarbeitung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen. Nach einem solchen Widerspruch werden Ihre Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Ihren Widerspruch können Sie formfrei an info@sf2systems.com richten.

19. Beschwerderecht

19.1 Zuständige Aufsichtsbehörde

19.1.1 Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, haben Sie das Recht, Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen.

19.1.2 In Österreich ist dies:

Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40–42
1030 Wien
Österreich

E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Telefon: +43 1 52 152-0

19.1.3 Das Recht, sich an eine andere nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden, bleibt unberührt.

20. Datensicherheit

20.1 Technische und organisatorische Maßnahmen

20.1.1 SF2 Systems trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Veränderung, unberechtigtem Zugriff, unbefugter Offenlegung und sonstiger unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen.

20.1.2 Die Maßnahmen werden unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, der Umstände und Zwecke der Verarbeitung und der damit verbundenen Risiken regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls angepasst.

21. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

21.1 Aktualisierung

21.1.1 SF2 Systems passt diese Datenschutzerklärung an, wenn sich die Website, die angebotenen Funktionen, die eingesetzten Technologien oder Dienstleister oder die maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen ändern.

21.1.2 Die jeweils aktuelle Fassung wird auf unserer Website bereitgestellt. Bei wesentlichen Änderungen erfolgt eine weitergehende Information, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

Datenschutz

Cookie-Einstellungen

Hier können Sie festlegen, welche optionalen Dienste SF2 Systems auf dieser Website verwenden darf.

Technisch notwendige Funktionen

Diese Funktionen sind für Seitenaufruf, Navigation, Formularschutz, Account-Session und Download-Portal erforderlich und deshalb immer aktiv.

Lokale Website-Analytics

Nach Ihrer Einwilligung werten wir Seitenaufrufe, Downloads, Kampagnenparameter und technische Funnel-Ereignisse lokal auf unseren eigenen Systemen aus.

Ihre Auswahl können Sie jederzeit ändern. Öffnen Sie dazu den Einstellungsdialog:

Rechtliches

Nutzungsbedingungen für die Website von SF2 Systems

Stand: 30.08.2026

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Website der SF2 Systems GmbH („SF2 Systems“) unter https://sf2systems.com einschließlich der dort bereitgestellten allgemeinen Online-Funktionen und SF2 Benutzerkonten.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für den Zugriff auf und die Nutzung der Website von SF2 Systems einschließlich der öffentlich zugänglichen Inhalte sowie der über ein SF2 Benutzerkonto bereitgestellten Website-Funktionen.

1.2 Soweit für die Nutzung bestimmter Funktionen die Einrichtung eines SF2 Benutzerkontos erforderlich ist, gelten diese Nutzungsbedingungen für das dadurch begründete Nutzungsverhältnis, sofern sie im Rahmen der Registrierung wirksam einbezogen wurden.

1.3 Verbraucher und Unternehmer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind Verbraucher beziehungsweise Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG.

1.4 Für einzelne Leistungen, Produkte oder Funktionen können ergänzende oder speziellere Vertragsbedingungen gelten. Das Verhältnis dieser Bedingungen zu den vorliegenden Nutzungsbedingungen richtet sich nach Ziffer 2.

2. Verhältnis zu AGB und Software-Lizenzbedingungen

2.1 Für Bestellungen, Käufe, kostenpflichtige Leistungen und sonstige Vertragsabschlüsse über den SF2 Systems Shop gelten die jeweils bei Vertragsschluss einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SF2 Systems.

2.2 Für den Download, die Installation, Aktivierung und Nutzung von Software von SF2 Systems gelten die für die jeweilige Software beziehungsweise Lizenz maßgeblichen Software-Lizenzbedingungen.

2.3 Soweit für eine bestimmte Leistung besondere Vertrags-, Lizenz- oder Nutzungsbedingungen oder individuelle Vereinbarungen gelten, gehen diese für die betreffende Leistung den vorliegenden Nutzungsbedingungen vor. Produktbeschreibung, Bestellung und Auftragsbestätigung bestimmen den jeweils vereinbarten Leistungsumfang.

2.4 Diese Nutzungsbedingungen begründen insbesondere keine zusätzlichen Rechte zur Nutzung von Software, Marken, geschützten Inhalten oder sonstigen Produkten von SF2 Systems.

3. Zulässige Nutzung der Website

3.1 Die Website darf ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und dieser Nutzungsbedingungen verwendet werden.

3.2 Unzulässig sind insbesondere a) die Nutzung der Website zu rechtswidrigen, missbräuchlichen oder betrügerischen Zwecken; b) Eingriffe in den ordnungsgemäßen Betrieb, die Sicherheit oder die technische Infrastruktur der Website; c) die Umgehung oder der Versuch der Umgehung von Sicherheits-, Authentifizierungs-, Zugriffs- oder sonstigen Schutzmechanismen; d) die Einschleusung, Übertragung oder Verbreitung von Schadsoftware, schädlichem Code oder sonstigen technischen Komponenten, die den Betrieb der Website oder Systeme Dritter beeinträchtigen können; e) der unbefugte Zugriff oder der Versuch eines unbefugten Zugriffs auf SF2 Benutzerkonten, Daten, Systeme, Schnittstellen oder nicht öffentlich zugängliche Bereiche; f) die Nutzung der Website in einer Weise, die deren Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit oder Sicherheit unverhältnismäßig beeinträchtigt; g) die Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Geschäftsgeheimnissen, Datenschutzrechten oder sonstigen Rechten von SF2 Systems oder Dritten; h) die Übermittlung rechtswidriger, irreführender oder Rechte Dritter verletzender Inhalte über Formulare oder sonstige Eingabemöglichkeiten der Website.

3.3 Automatisierte Auslese-, Erfassungs- oder Indexierungsverfahren, insbesondere automatisiertes Scraping oder Crawling, sowie eine sonstige systematische automatisierte Erfassung von Website-Inhalten sind nur zulässig, soweit SF2 Systems dies ausdrücklich gestattet hat oder die jeweilige Nutzung gesetzlich zulässig ist.

3.4 SF2 Systems ist berechtigt, technische Maßnahmen zum Schutz der Website, ihrer Systeme und ihrer Nutzer zu ergreifen. Hierzu können insbesondere die Beschränkung bestimmter Zugriffe, die Sperrung auffälliger Verbindungen oder vergleichbare Sicherheitsmaßnahmen gehören.

3.5 Vertraglich eingeräumte Rechte eines Nutzers werden durch Maßnahmen nach Ziffer 3.4 nicht weiter eingeschränkt, als dies aus Sicherheitsgründen, zur Abwehr eines Missbrauchs, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder aus vergleichbaren sachlichen Gründen erforderlich ist.

4. SF2 Benutzerkonto und Zugangsdaten

4.1 Für bestimmte Funktionen der Website, insbesondere Downloads, Lizenz- und Kontofunktionen oder den Zugriff auf zusätzliche Inhalte, kann die Einrichtung eines SF2 Benutzerkontos erforderlich sein.

4.2 Bei der Registrierung sind die verlangten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen wesentlicher Kontaktdaten sind über die hierfür vorgesehenen Funktionen des Benutzerkontos zu aktualisieren, soweit dies für die Nutzung des Benutzerkontos oder die Abwicklung bestehender Vertragsverhältnisse erforderlich ist.

4.3 Zugangsdaten sind angemessen vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Passwörter und sonstige persönliche Authentifizierungsmerkmale dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

4.4 Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass ein SF2 Benutzerkonto oder Zugangsdaten unbefugt genutzt wurden, ist SF2 Systems unverzüglich zu informieren. Soweit entsprechende Funktionen zur Verfügung stehen, hat der Nutzer seine Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.

4.5 SF2 Systems kann den Zugang zu einem SF2 Benutzerkonto vorübergehend sperren oder angemessen beschränken, wenn a) konkrete Anhaltspunkte für eine unbefugte oder missbräuchliche Nutzung bestehen; b) dies zur Abwehr von Sicherheitsrisiken erforderlich ist; c) der Nutzer erheblich oder wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt; d) eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung dies erfordert; oder e) eine Sperre aus einem anderen vergleichbar gewichtigen sachlichen Grund erforderlich ist.

4.6 Soweit es die Umstände zulassen, wird SF2 Systems den betroffenen Nutzer über eine Sperre und deren Grund informieren.

4.7 Die Sperrung, Beendigung oder Löschung eines SF2 Benutzerkontos lässt Rechte und Pflichten aus gesondert abgeschlossenen Verträgen, insbesondere aus Bestellungen, Softwarelizenzen oder sonstigen Verträgen, unberührt, soweit diese nicht nach den jeweils anwendbaren Vertrags- oder Lizenzbedingungen beendet werden.

4.8 Der Nutzer kann sein SF2 Benutzerkonto jederzeit und ohne Angabe von Gründen über die hierfür vorgesehenen Funktionen des Benutzerkontos oder durch eine Mitteilung an info@sf2systems.com löschen lassen. Mit der Löschung entfällt der Zugang zu den an das Benutzerkonto gebundenen Funktionen. Rechte und Pflichten aus gesondert abgeschlossenen Verträgen und Lizenzen bleiben nach Maßgabe von Ziffer 4.7 unberührt.

5. Inhalte, Urheberrechte und sonstige Schutzrechte

5.1 Die auf der Website bereitgestellten Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken, Abbildungen, Fotografien, Videos, technische Darstellungen, Dokumentationen, Softwaredarstellungen, Designs und sonstigen Materialien, können urheberrechtlich, markenrechtlich oder durch andere gesetzliche Schutzrechte geschützt sein.

5.2 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, liegen die entsprechenden Rechte bei SF2 Systems oder den jeweiligen Rechteinhabern.

5.3 Inhalte der Website dürfen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Website aufgerufen und dargestellt werden. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung ist nur zulässig, soweit sie gesetzlich gestattet oder von SF2 Systems beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber ausdrücklich erlaubt wurde.

5.4 Sämtliche Marken-, Kennzeichen-, Namens-, Logo- und sonstigen Schutzrechte von SF2 Systems verbleiben bei SF2 Systems beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Eine Nutzung dieser Rechte ist nur im ausdrücklich eingeräumten Umfang oder mit vorheriger Zustimmung von SF2 Systems zulässig.

5.5 Das Bereitstellen einer Software, eines Installationspakets, einer Lizenzdatei, einer technischen Dokumentation oder eines sonstigen Downloads über die Website räumt keine weitergehenden Rechte ein, als sie sich aus den jeweils anwendbaren Vertrags- oder Software-Lizenzbedingungen ergeben.

5.6 Text- und Data-Mining

5.6.1 SF2 Systems erklärt für die auf dieser Website öffentlich zugänglich gemachten urheberrechtlich geschützten Werke und sonstigen Schutzgegenstände, soweit die entsprechenden Rechte bei SF2 Systems liegen, einen Nutzungsvorbehalt gemäß § 42h Abs. 6 UrhG. Bei über das Internet öffentlich zugänglich gemachten Inhalten wird der Nutzungsvorbehalt, soweit gesetzlich erforderlich, in angemessener maschinenlesbarer Form kenntlich gemacht.

5.6.2 Zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen für Text- und Data-Mining zu Zwecken wissenschaftlicher Forschung, bleiben unberührt.

6. Datenschutz

6.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Website, der Einrichtung und Verwaltung eines SF2 Benutzerkontos, der Nutzung von Formularen, dem Softwaredownload sowie sonstigen Online-Funktionen richtet sich nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von SF2 Systems.

6.2 Diese Nutzungsbedingungen begründen keine darüber hinausgehende Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten und insbesondere keine Einwilligung in den Erhalt von Werbung, Newslettern oder sonstigen Marketingmitteilungen.

6.3 Soweit für bestimmte Verarbeitungen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen eingeholt.

7. Inhalte, Verfügbarkeit und Änderungen der Website

7.1 SF2 Systems erstellt und pflegt die auf der Website bereitgestellten allgemeinen Informationen mit angemessener Sorgfalt. Soweit solche Informationen nicht ausdrücklich zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung gemacht werden, begründen sie keine Garantie, Beschaffenheitsvereinbarung oder sonstige Zusicherung hinsichtlich bestimmter Eigenschaften, Funktionen oder Ergebnisse eines Produkts oder einer Leistung.

7.2 Angaben zu Produkten, Funktionen, technischen Eigenschaften, Verfügbarkeit oder geplanten Entwicklungen können geändert oder aktualisiert werden. Für Bestellungen und sonstige Vertragsabschlüsse sind die im jeweiligen Vertragsabschluss maßgeblichen Angaben sowie die hierfür geltenden AGB und sonstigen Vertragsbedingungen entscheidend.

7.3 SF2 Systems bemüht sich um eine angemessene technische Verfügbarkeit der Website. Eine jederzeitige, unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

7.4 Vorübergehende Einschränkungen können sich insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen, Überlastungen, Störungen von Kommunikationsnetzen oder Ereignissen ergeben, die außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von SF2 Systems liegen.

7.5 SF2 Systems kann allgemeine Inhalte sowie nicht vertraglich geschuldete Funktionen der Website ändern, ergänzen, weiterentwickeln oder einstellen.

7.6 Bereits bestehende vertragliche Ansprüche sowie Rechte aus den AGB, Software-Lizenzbedingungen oder sonstigen gesonderten Vereinbarungen bleiben von Änderungen der Website unberührt.

8. Externe Links und Inhalte Dritter

8.1 Die Website kann Verweise oder Links auf Websites, Dienste oder sonstige Angebote Dritter enthalten.

8.2 SF2 Systems hat auf die Gestaltung und die fortlaufenden Inhalte externer Angebote grundsätzlich keinen Einfluss. Die Aufnahme eines Links bedeutet nicht, dass SF2 Systems sich die dort bereitgestellten Inhalte zu eigen macht oder diese empfiehlt, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben wird.

8.3 Für externe Websites und Dienste gelten die jeweiligen Bedingungen und Datenschutzbestimmungen des betreffenden Anbieters.

8.4 Eine Haftung von SF2 Systems für Inhalte oder Leistungen Dritter richtet sich ausschließlich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

9. Haftung

9.1 Gegenüber Verbrauchern haftet SF2 Systems nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen, insbesondere die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, bleiben uneingeschränkt anwendbar.

9.2 Gegenüber Unternehmern haftet SF2 Systems unbeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in den gesetzlich vorgesehenen Fällen für Personenschäden.

9.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der allgemeinen Nutzung der Website ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9.4 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

9.5 Für Schäden im Zusammenhang mit einer gesondert vereinbarten Leistung, einem Kaufvertrag oder der Nutzung von Software gelten ergänzend beziehungsweise vorrangig die Haftungsbestimmungen der dafür maßgeblichen AGB, Software-Lizenzbedingungen oder sonstigen Vertragsbedingungen.

10. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

10.1 SF2 Systems kann diese Nutzungsbedingungen für die zukünftige Nutzung der Website ändern, soweit dies insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Entwicklungen, Änderungen der Website-Funktionen oder zur Behebung von Regelungslücken sachlich erforderlich ist.

10.2 Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website veröffentlicht und mit einem aktualisierten Stand versehen.

10.3 Soweit Änderungen ein bestehendes vertragliches Nutzungsverhältnis wesentlich betreffen, werden sie nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und einer gegebenenfalls hierfür vereinbarten Änderungsregelung wirksam.

10.4 Bereits bestehende Rechte und Pflichten aus gesondert abgeschlossenen Verträgen werden durch eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen nicht geändert, soweit nicht nach den für den jeweiligen Vertrag geltenden Bedingungen wirksam etwas anderes vereinbart wird.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Für diese Nutzungsbedingungen und die Nutzung der Website gilt österreichisches Recht.

11.2 Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nach Ziffer 11.1 nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom-I-Verordnung), bleiben unberührt.

11.3 Für Streitigkeiten mit Unternehmern aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder der Nutzung der Website wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von SF2 Systems in Wien vereinbart.

11.4 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Insbesondere bleiben die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes sowie die anwendbaren unionsrechtlichen Zuständigkeitsvorschriften unberührt.

12. Anbieter und Kontakt

12.1 Anbieter dieser Website ist die SF2 Systems GmbH.

12.2 Die vollständigen Unternehmens-, Firmenbuch- und Kontaktdaten sowie die gesetzlich erforderlichen Anbieterinformationen sind im Impressum der Website abrufbar.

12.3 Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen können über die im Impressum beziehungsweise auf der Website angegebenen Kontaktmöglichkeiten an SF2 Systems gerichtet werden.

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 30.08.2026

SF2 Systems GmbH
Eichelhofstraße 2B
1190 Wien, Österreich
E-Mail: info@sf2systems.com

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen der SF2 Systems GmbH („SF2 Systems“) und ihren Kunden über Software, Softwarelizenzen, digitale Leistungen sowie Wartungs-, technische Unterstützungs-, Evaluierungs-, Integrations- und sonstige projektbezogene Leistungen.

1.2. Sie gelten sowohl für Bestellungen über die Website oder den Online-Shop von SF2 Systems als auch für Verträge auf Grundlage individueller Angebote.

1.3. Für die Nutzung von Software gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen von SF2 Systems. Sie regeln insbesondere Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte.

1.4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere individuell ausgehandelte Enterprise-, OEM-, Embedded-, Integrations- oder sonstige Sondervereinbarungen, gehen diesen AGB und den ergänzend anwendbaren Lizenzbedingungen vor, soweit sie für den jeweiligen Vertragsgegenstand abweichende Regelungen enthalten. Die jeweilige Produktbeschreibung, Bestellung, Auftragsbestätigung und Lizenzberechtigung bestimmen den konkreten Leistungs- und Lizenzumfang. Für software- und lizenzspezifische Fragen gehen die jeweils anwendbaren Software-Lizenzbedingungen diesen AGB vor. Im Übrigen gelten diese AGB.

1.5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn SF2 Systems ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

1.6. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer oder Verbraucher gelten, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht. Verbraucher ist eine Person im Sinne des § 1 KSchG, für die das jeweilige Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

2. Produkte und Leistungen

2.1. SF2 Systems bietet insbesondere Software und Softwarelizenzen, kostenlose und entgeltliche Software-Editionen, zeitlich befristete und unbefristete Lizenzen, Runtime- und Engine-Lizenzen sowie Wartungs-, technische Unterstützungs-, Evaluierungs-, Machbarkeits- und Integrationsleistungen an.

2.2. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die jeweilige Produktbeschreibung, die Bestellung, die Auftragsbestätigung oder das individuelle Angebot.

2.3. Angaben zu Funktionen, technischen Eigenschaften, Kompatibilität und Einsatzmöglichkeiten beschreiben das jeweilige Produkt. Eine bestimmte wirtschaftliche, technische oder betriebliche Wirkung ist nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2.4. Ergebnisse aus Demonstrationen, Erprobungen, Fallstudien oder vergleichbaren Anwendungen sind nicht ohne Weiteres auf andere Systemumgebungen übertragbar. Angaben zu Erkennungs-, Analyse- oder Warnzeiträumen begründen daher keine Garantie oder Zusicherung entsprechender Ergebnisse beim Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

3. SF2 Benutzerkonto

3.1. Für den Bezug bestimmter Produkte oder Lizenzen kann ein SF2 Benutzerkonto erforderlich sein.

3.2. Der Kunde hat bei der Registrierung richtige und vollständige Angaben zu machen und wesentliche Änderungen zu aktualisieren.

3.3. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf einen unbefugten Zugriff ist SF2 Systems unverzüglich zu informieren.

3.4. Der Kunde ist für Handlungen verantwortlich, die über sein SF2 Benutzerkonto vorgenommen werden, soweit er diese selbst veranlasst oder Dritten den Zugang ermöglicht hat.

4. Vertragsschluss

4.1. Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf der Website oder im Online-Shop ist grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot von SF2 Systems.

4.2. Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrags ab.

4.3. SF2 Systems nimmt dieses Angebot durch ausdrückliche Bestätigung oder durch Bereitstellung der bestellten digitalen Leistung oder Lizenz an.

4.4. Eine automatisch versendete Eingangsbestätigung dokumentiert zunächst nur den Eingang der Bestellung, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.

4.5. Bei kostenlosen Softwarelizenzen kann der Vertrag auch durch Freischaltung des Downloads, Bereitstellung der Lizenzdatei oder Ausstellung eines Aktivierungsschlüssels zustande kommen.

4.6. Bei Enterprise-Produkten, Projektleistungen und sonstigen individuellen Leistungen richtet sich der Vertragsschluss nach dem jeweiligen Angebot.

4.7. Der Bestellvorgang im Online-Shop umfasst insbesondere folgende technische Schritte: a) Auswahl des Produkts und des Lizenzmodells; b) Eingabe der für Vertragsabschluss und Rechnungslegung erforderlichen Daten; c) Auswahl der Zahlungsart; d) Prüfung der Bestellübersicht und gegebenenfalls Berichtigung der Eingaben; e) verbindliche Abgabe der Bestellung durch Betätigung der als zahlungspflichtig gekennzeichneten Schaltfläche.

4.8. Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben anhand der Bestellübersicht prüfen und mit den im Bestellvorgang vorgesehenen Korrekturmöglichkeiten berichtigen.

4.9. SF2 Systems speichert den Vertragstext zu Vertrags- und Nachweiszwecken. Die für den Vertrag maßgeblichen Vertragsunterlagen werden dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss elektronisch zur Verfügung gestellt. Ein gesonderter Anspruch auf dauerhaften Onlinezugang zum gespeicherten Vertragstext besteht nicht. Verbrauchern werden die gesetzlich erforderlichen Vertragsinformationen einschließlich der erforderlichen Informationen zum Rücktrittsrecht auf einem dauerhaften Datenträger per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Website abrufbar.

4.10. Der Vertragsabschluss ist in deutscher Sprache möglich.

5. Preise und Zahlung

5.1. Es gelten die bei der Bestellung ausgewiesenen Preise beziehungsweise die Preise des jeweiligen Angebots.

5.2. Preise gegenüber Verbrauchern werden einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben, sofern Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

5.3. Etwaige zusätzliche Kosten werden vor Abschluss der Bestellung angezeigt. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

5.4. Die verfügbaren Zahlungsarten und gegebenenfalls eingesetzten Zahlungsdienstleister ergeben sich aus dem Bestellvorgang oder dem jeweiligen Angebot.

5.5. Forderungen sind zu dem in Bestellung, Rechnung oder Angebot angegebenen Zeitpunkt fällig. Ist kein Zahlungsziel vereinbart, tritt die Fälligkeit mit Rechnungsstellung ein.

5.6. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. SF2 Systems kann nach erfolgloser angemessener Mahnung die weitere Erbringung entgeltpflichtiger Leistungen bis zur Zahlung aussetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

6. Softwarebereitstellung und Aktivierung

6.1. Software wird je nach Produkt insbesondere als herunterladbares plattform-spezifisches Installationspaket bereitgestellt.

6.2. Digitale Leistungen werden nach Vertragsabschluss ohne unnötigen Aufschub bereitgestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.3. Bestimmte Produkte setzen eine Aktivierung voraus. Hierfür können insbesondere ein SF2 Benutzerkonto, eine Hardware-ID, eine Lizenzdatei oder ein Aktivierungsschlüssel erforderlich sein.

6.4. Einzelheiten zu Lizenzbindung, Übertragbarkeit und zulässiger Nutzung ergeben sich aus den jeweiligen Lizenzbedingungen.

6.5. Der Kunde hat vor einer Bestellung zu prüfen, ob seine Systemumgebung die veröffentlichten technischen Voraussetzungen erfüllt. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen vorvertraglichen Informationspflichten von SF2 Systems sowie zwingende Gewährleistungsrechte unberührt.

7. Kostenlose Software und Evaluierungsversionen

7.1. Der zulässige Nutzungsumfang kostenlos bereitgestellter Software richtet sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung und den Lizenzbedingungen.

7.2. Aus der kostenlosen Bereitstellung eines Produkts entsteht kein Anspruch darauf, dass dieses dauerhaft kostenlos angeboten, weiterentwickelt oder in unverändertem Funktionsumfang fortgeführt wird.

7.3. Bereits eingeräumte unbefristete Nutzungsrechte werden durch spätere Änderungen des Produktangebots grundsätzlich nicht berührt.

7.4. Für Test-, Vorab- oder Evaluierungsversionen können gesonderte funktionale oder zeitliche Beschränkungen gelten, sofern diese in der jeweiligen Produktbeschreibung oder beim Vertragsschluss ausgewiesen werden.

8. Laufzeit und Verlängerung befristeter Lizenzen

8.1. Die Laufzeit einer Lizenz ergibt sich aus der Produktbeschreibung, der Bestellung, der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Angebot.

8.2. Als unbefristet ausgewiesene Lizenzen enden nicht allein durch Zeitablauf.

8.3. Befristete Lizenzen enden mit Ablauf der vereinbarten Lizenzperiode automatisch. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

8.4. Bei über den Online-Shop abgeschlossenen Standardlizenzen findet keine automatische Verlängerung statt. Eine Verlängerung muss aktiv bestellt werden. Abweichende individuell vereinbarte Regelungen, insbesondere bei Enterprise-, OEM- oder sonstigen Sonderverträgen, bleiben unberührt.

8.5. Erfolgt die Verlängerung vor Ablauf der bestehenden Lizenz, schließt die neue Lizenzperiode grundsätzlich unmittelbar an die bisherige an. Bei einer späteren Verlängerung beginnt die neue Lizenzperiode mit der erneuten Bereitstellung oder Aktivierung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

8.6. Für eine Verlängerung gelten die zum Zeitpunkt der Verlängerungsbestellung ausgewiesenen Preise und Bedingungen. Ein Anspruch auf frühere Preise oder Konditionen besteht nicht.

8.7. SF2 Systems kann den Kunden vor Ablauf einer befristeten Lizenz auf das bevorstehende Ende der Lizenzperiode und die Möglichkeit einer Verlängerung hinweisen. Daraus entsteht weder eine automatische Verlängerung noch eine Verpflichtung von SF2 Systems, eine solche Erinnerung zu versenden.

8.8. Wird die Lizenz nicht verlängert, endet mit Ablauf der Lizenzperiode das Nutzungsrecht nach Maßgabe der anwendbaren Lizenzbedingungen.

9. Mitwirkung des Kunden

9.1. Soweit eine Leistung von SF2 Systems die Mitwirkung des Kunden voraussetzt, hat dieser die erforderlichen Informationen, Daten, Systeme, Zugänge und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.

9.2. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass Daten und Inhalte, die er SF2 Systems überlässt, für den vereinbarten Zweck rechtmäßig verwendet werden dürfen.

9.3. Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von SF2 Systems.

9.4. Bei industriellen Anwendungen bleibt der Kunde für die Beurteilung und Freigabe des konkreten Einsatzes der SF2-Produkte in seiner Anlage oder Infrastruktur verantwortlich.

9.5. SF2-Produkte sind keine sicherheitsgerichteten Steuerungs-, Schutz-, Abschalt- oder Notfallsysteme und übernehmen keine entsprechende sicherheitsgerichtete Funktion. Ihre Zweckbestimmung besteht insbesondere nicht darin, durch eine eigene Sicherheitsfunktion Risiken für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen oder für Eigentum zu verhindern oder zu mindern. SF2-Produkte können technische Auswertungsergebnisse und Zustandsinformationen zur Unterstützung von Entscheidungen an verantwortliche Personen oder andere technische Systeme bereitstellen. Die Bewertung dieser Informationen sowie jede sicherheitsrelevante Entscheidung bleiben dem Betreiber beziehungsweise den hierfür verantwortlichen Personen und den dafür vorgesehenen unabhängigen Sicherheits-, Schutz-, Abschalt- und Kontrollsystemen vorbehalten.

10. Updates und Änderungen

10.1. SF2 Systems kann die Software im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben pflegen, Fehler beheben, Sicherheitsaktualisierungen bereitstellen und technische Anpassungen vornehmen.

10.2. Bei fortlaufend bereitgestellten digitalen Leistungen kann SF2 Systems über zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Aktualisierungen hinaus Änderungen vornehmen, wenn die Änderung aus einem triftigen Grund erforderlich ist. Triftige Gründe sind insbesondere a) die Wahrung oder Verbesserung der Sicherheit, Integrität oder Stabilität der digitalen Leistung, b) die Umsetzung zwingender gesetzlicher, behördlicher oder regulatorischer Anforderungen, c) die Anpassung an geänderte unterstützte Betriebssysteme, Schnittstellen, technische Standards oder Sicherheitsanforderungen, d) die Abwehr von Missbrauch oder unberechtigten Zugriffen oder e) eine zur Aufrechterhaltung der technischen Funktionsfähigkeit, Kompatibilität oder Interoperabilität erforderliche Weiterentwicklung, sofern dadurch der wesentliche Vertragsgegenstand nicht verändert wird.

10.3. Gegenüber Verbrauchern erfolgen Änderungen nach Ziffer 10.2 ohne zusätzliche Kosten. SF2 Systems informiert Verbraucher klar und verständlich über die Änderung. Führt eine Änderung zu einer nicht nur geringfügigen Beeinträchtigung des Zugangs zur digitalen Leistung oder ihrer Nutzung, erfolgt die gesetzlich erforderliche Vorabinformation auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail); die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere nach § 27 VGG, bleiben unberührt.

10.4. Die Verpflichtung zur Bereitstellung der zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen gegenüber Verbrauchern richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 7 VGG.

10.5. Soweit eine gesetzlich erforderliche Aktualisierung bereitgestellt wird, informiert SF2 Systems den Verbraucher nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen über deren Verfügbarkeit und die Folgen einer unterlassenen Installation.

10.6. Ein Anspruch auf bestimmte künftige Funktionen, Produktgenerationen oder sonstige Weiterentwicklungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Zwingende gesetzliche Aktualisierungs- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

11. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

11.1. Der Erwerb einer Softwarelizenz oder sonstigen Leistung überträgt keine Urheber-, Patent-, Marken- oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte an den Kunden.

11.2. Software darf ausschließlich im Umfang der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte verwendet werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Lizenzbedingungen.

11.3. Dokumentationen, technische Unterlagen, Modelle, Softwarebestandteile und sonstige geschützte Inhalte dürfen nur im vertraglich oder gesetzlich zulässigen Umfang verwendet werden.

11.4. Sämtliche Marken-, Kennzeichen-, Namens-, Logo- und sonstigen Schutzrechte von SF2 Systems verbleiben bei SF2 Systems beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Eine Nutzung dieser Rechte ist nur im ausdrücklich eingeräumten Umfang oder mit vorheriger Zustimmung von SF2 Systems zulässig.

12. Gewährleistung

12.1. SF2 Systems leistet Gewähr dafür, dass die bereitgestellten Produkte und Leistungen den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entsprechen.

12.2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), soweit dieses auf den jeweiligen Vertrag anwendbar ist. Für digitale Leistungen gelten dabei auch die gesetzlichen Anforderungen an deren Vertragsmäßigkeit und die Aktualisierungspflicht nach § 7 VGG.

12.3. Soweit das VGG nicht zur Anwendung kommt, richten sich Gewährleistungsansprüche insbesondere nach den §§ 922 ff. ABGB.

12.4. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen unternehmensrechtlichen Gewährleistungsbestimmungen. Soweit § 377 UGB auf die konkrete Leistung Anwendung findet, hat der Kunde Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung festgestellt wurden oder hätten festgestellt werden müssen, innerhalb angemessener Frist anzuzeigen.

12.5. Ein Gewährleistungsmangel liegt nicht vor, soweit eine Beeinträchtigung nachweislich auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung, einer nicht unterstützten Systemumgebung, unzulässigen Veränderungen durch den Kunden oder Dritte oder auf sonstigen Umständen beruht, die SF2 Systems nicht zu vertreten hat. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt.

13. Haftung

13.1. SF2 Systems haftet unbeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in den gesetzlich vorgesehenen Fällen für Personenschäden.

13.2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

13.3. Gegenüber Unternehmern haftet SF2 Systems bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13.4. Soweit gesetzlich zulässig, haftet SF2 Systems gegenüber Unternehmern bei leichter Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, Produktions- oder Betriebsausfälle, den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder Datenverluste, soweit der betreffende Schaden nicht typischerweise vorhersehbare Folge der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist.

13.5. Der Kunde hat für eine angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Sicherung seiner Daten und Systeme zu sorgen.

13.6. Von der SF2-Software erzeugte Analyse-, Zustands-, Ähnlichkeits- und Abweichungsinformationen sind technische Auswertungsergebnisse. Die fachliche Bewertung dieser Ergebnisse sowie Entscheidungen über Eingriffe in Maschinen, Anlagen oder Prozesse obliegen dem jeweiligen Betreiber beziehungsweise den hierfür verantwortlichen Personen.

13.7. Die zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG), soweit dieses anwendbar ist, bleibt unberührt.

14. Technische Unterstützungsleistungen und Verfügbarkeit

14.1. Wartungs-, technische Unterstützungs- und sonstige Dienstleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Produkts, Angebots oder eines gesonderten Vertrags sind. Zwingende gesetzliche Pflichten, insbesondere zur Bereitstellung erforderlicher Aktualisierungen, bleiben davon unberührt.

14.2. Bestimmte Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten oder sonstige Leistungswerte gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

14.3. Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen oder technische Störungen können vorübergehend zu Einschränkungen von Websites, SF2 Benutzerkonten oder sonstigen Online-Funktionen führen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

15. Rücktrittsrecht für Verbraucher

15.1. Verbraucher können von einem Fernabsatzvertrag nach Maßgabe des § 11 FAGG grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.

15.2. Beginn und Berechnung der Rücktrittsfrist sowie die Ausübung des Rücktrittsrechts richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG). Die gesetzlich erforderliche Rücktrittsbelehrung wird dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt.

15.3. Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, kann das Rücktrittsrecht unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG vorzeitig entfallen. Bei entgeltlichen digitalen Inhalten setzt dies insbesondere voraus, dass a) der Verbraucher dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt hat, b) er bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er dadurch sein Rücktrittsrecht verliert, und c) SF2 Systems dem Verbraucher die nach dem FAGG erforderliche Vertragsausfertigung oder Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt hat.

15.4. Die dafür erforderlichen Erklärungen werden, soweit einschlägig, im Bestellvorgang gesondert eingeholt. Die Zustimmung zu diesen AGB allein ersetzt diese Erklärungen nicht.

15.5. Für Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen des FAGG zum vorzeitigen Beginn der Leistungserbringung und zum Erlöschen des Rücktrittsrechts.

15.6. Die gesonderte Information über das Rücktrittsrecht einschließlich des Muster-Widerrufsformulars ist auf der Website abrufbar und wird Verbrauchern mit der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.

16. Datenschutz und vertragsbezogene Kommunikation

16.1. SF2 Systems verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Nähere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.

16.2. SF2 Systems kann dem Kunden Mitteilungen senden, die zur Durchführung oder Verwaltung des Vertrags erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere Informationen zu Bestellungen, Zahlungen, Downloads, Lizenzaktivierungen, Lizenzabläufen und sicherheitsrelevanten Änderungen.

16.3. Solche vertragsbezogenen Nachrichten sind keine Marketingkommunikation.

16.4. Freiwillige Produktinformationen, Unternehmensnachrichten und sonstige Mitteilungen zu Zwecken der Direktwerbung werden nur auf der jeweils erforderlichen Rechtsgrundlage versendet. Erteilte Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

17. Sperrung und außerordentliche Beendigung

17.1. SF2 Systems kann einen Zugang vorübergehend sperren beziehungsweise einen Vertrag oder ein Nutzungsrecht aus wichtigem Grund außerordentlich beenden, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

17.2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei einer erheblichen oder wiederholten Verletzung der Lizenzbedingungen, einer missbräuchlichen Nutzung von SF2 Benutzerkonten oder Lizenzmechanismen, der vorsätzlichen Umgehung technischer Lizenzbeschränkungen oder erheblichem Zahlungsverzug vorliegen.

17.3. Soweit eine Pflichtverletzung behoben werden kann, erhält der Kunde grundsätzlich zunächst Gelegenheit, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen.

18. Vertraulichkeit bei individuellen Projekten

18.1. Nicht öffentliche technische und geschäftliche Informationen, die im Rahmen von Evaluierungs-, Entwicklungs-, Integrations- oder sonstigen Projektleistungen ausgetauscht werden, sind vertraulich zu behandeln, sofern sich ihr vertraulicher Charakter aus ihrem Inhalt oder den Umständen der Offenlegung ergibt.

18.2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits allgemein bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

18.3. Gesonderte Geheimhaltungsvereinbarungen oder Vertraulichkeitsregelungen in individuellen Verträgen gehen dieser Bestimmung vor.

19. Änderungen der AGB

19.1. Für einen Vertrag gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.

19.2. SF2 Systems kann diese AGB für künftige Verträge ändern.

19.3. Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse erfolgen nur auf Grundlage einer entsprechenden vertraglichen oder gesetzlichen Regelung.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

20.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

20.2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

20.3. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von SF2 Systems in Wien vereinbart.

20.4. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

21. Alternative Streitbeilegung

21.1. Soweit SF2 Systems sich verpflichtet hat oder gesetzlich verpflichtet ist, eine bestimmte Stelle zur alternativen Streitbeilegung einzuschalten, werden Verbraucher nach Maßgabe des § 19 AStG über die zuständige Stelle und deren Internetadresse informiert.

21.2. Kann eine Streitigkeit mit einem Verbraucher nicht unmittelbar beigelegt werden, informiert SF2 Systems den Verbraucher nach Maßgabe des § 19 AStG auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger über die für den Streitfall zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung und darüber, ob SF2 Systems an einem Verfahren vor dieser Stelle teilnehmen wird. Soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht, nimmt SF2 Systems nicht allgemein freiwillig an solchen Verfahren teil.

22. Schlussbestimmungen

22.1. Änderungen oder Ergänzungen individueller Verträge richten sich nach der jeweils vereinbarten Form.

22.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen.

Rechtliches

Software-Lizenzbedingungen der SF2 Systems GmbH

Stand: 30.08.2026

Diese Software-Lizenzbedingungen („Lizenzbedingungen“) regeln die Nutzung des von der SF2 Systems GmbH, Wien, Österreich („SF2 Systems“) bereitgestellten SF2 Software-Produktportfolios.

Das SF2 Software-Produktportfolio umfasst sämtliche von SF2 Systems angebotenen Softwareprodukte, Softwarekomponenten, Ausführungsumgebungen, Runtime-Pakete, Lizenzmodelle, Editionsvarianten, Updates, Upgrades und zugehörigen Dokumentationen, unabhängig von deren jeweiliger Produktbezeichnung.

Der konkrete Leistungs- und Lizenzumfang ergibt sich aus der beim Vertragsabschluss geltenden Produktbeschreibung, der Bestellung oder Auftragsbestätigung, der ausgestellten Lizenzberechtigung sowie gegebenenfalls einer individuellen Vereinbarung mit SF2 Systems.

Für einzelne Produkte, Lizenzmodelle oder individuell vereinbarte Enterprise-, OEM-, Embedded-, Integrations- oder vergleichbare besondere Nutzungsformen können ergänzende oder abweichende Bedingungen gelten. Individuell vereinbarte Regelungen gehen diesen Lizenzbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SF2 Systems vor, soweit sie für den betreffenden Vertragsgegenstand abweichende Regelungen enthalten. Diese Lizenzbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich hinsichtlich software- und lizenzspezifischer Regelungen vor. Für allgemeine vertragsrechtliche Fragen gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Vertragsgegenstand und Lizenzumfang

1.1 Lizenzgewährung

1.1.1 SF2 Systems räumt dem Lizenznehmer entsprechend dem jeweils erworbenen oder kostenlos bereitgestellten Produkt ein einfaches, nicht ausschließliches und – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der jeweiligen Software ein.

1.1.2 Der Lizenznehmer erwirbt kein Eigentum an der Software oder an den zugrunde liegenden Technologien.

1.2 Umfang der Lizenz

Der konkrete Lizenzumfang kann insbesondere festlegen: a) das lizenzierte Softwareprodukt und dessen Funktionsumfang, b) die zulässige Nutzungsart, c) die Anzahl lizenzierter Zielsysteme oder Ausführungsinstanzen, d) die kommerzielle oder nicht-kommerzielle Nutzung, e) die Lizenzlaufzeit sowie f) gegebenenfalls Umsatz-, Organisations-, Nutzer- oder sonstige Berechtigungsgrenzen.

Maßgeblich sind die beim Vertragsschluss geltende Produktbeschreibung und die jeweilige Bestellung oder Auftragsbestätigung.

1.3 Änderungen des Produktportfolios

1.3.1 SF2 Systems kann Produktbezeichnungen, Editionsnamen, Produktlinien und Lizenzmodelle künftig ändern, erweitern, zusammenführen oder einstellen.

1.3.2 Bereits wirksam eingeräumte Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 SF2 Anwendung

„SF2 Anwendung“ bezeichnet ein Softwareprodukt des SF2 Software-Produktportfolios.

2.2 Lizenziertes Zielsystem

„Lizenziertes Zielsystem“ bezeichnet das System, dem eine gerätebezogene Lizenz anhand einer Hardware-ID zugeordnet ist.

2.3 Ausführungskomponente

„Ausführungskomponente“ bezeichnet eine Softwarekomponente des SF2 Software-Produktportfolios, die zur eigenständigen Ausführung eines SF2 Runtime-Pakets bestimmt ist.

2.4 Ausführungsinstanz

„Ausführungsinstanz“ bezeichnet eine konkrete gleichzeitig betriebene Instanz einer Ausführungskomponente.

3. Gerätebezogene Lizenzen und Hardware-ID

3.1 Hardware-ID-Bindung

3.1.1 Soweit eine Lizenz gerätebezogen ist, wird sie einer Hardware-ID zugeordnet.

3.1.2 Die Hardware-ID wird von der jeweiligen SF2 Anwendung auf dem lizenzierten Zielsystem erzeugt und dient der eindeutigen Zuordnung der Lizenz zu diesem Zielsystem.

3.1.3 Eine gerätebezogene Lizenz darf nur auf dem lizenzierten Zielsystem genutzt werden, dem sie anhand der Hardware-ID zugeordnet wurde.

3.2 Wechsel des lizenzierten Zielsystems

3.2.1 Bei Austausch, Defekt oder dauerhafter Außerbetriebnahme eines lizenzierten Zielsystems kann SF2 Systems eine Übertragung der Lizenz auf ein anderes Zielsystem ermöglichen.

3.2.2 SF2 Systems kann hierfür einen angemessenen Nachweis über die Außerbetriebnahme der bisherigen Installation verlangen.

3.2.3 Eine dauerhafte parallele Nutzung der bisherigen und der neuen Installation ist nur zulässig, wenn hierfür entsprechende zusätzliche Lizenzen bestehen.

4. Autorisierte Nutzung

4.1 Nutzung durch den Lizenznehmer und eingesetzte Personen

4.1.1 Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software selbst sowie durch Personen nutzen lassen, die er zur vertragsgemäßen Nutzung der Software einsetzt, soweit die Nutzung innerhalb des eingeräumten Lizenzumfangs erfolgt.

4.2 Verantwortlichkeit des Lizenznehmers

4.2.1 Der Lizenznehmer bleibt für die Einhaltung dieser Lizenzbedingungen durch solche Personen verantwortlich.

4.2.2 Eine Nutzung durch diese Personen für eigene oder fremde Zwecke außerhalb des Lizenzumfangs des Lizenznehmers ist nicht zulässig.

5. Kostenlose und dauerhafte Lizenzen

5.1 Kostenlose Lizenzen

5.1.1 Kostenlos bereitgestellte Software darf entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung insbesondere für Evaluierung, Entwicklung, Erprobung, Analyse eigener Daten und Vorbereitung von Anwendungen genutzt werden.

5.1.2 Die kostenlose Bereitstellung einer Software berechtigt nicht automatisch zur Nutzung zusätzlicher oder eigenständig lizenzpflichtiger Ausführungskomponenten oder Ausführungsinstanzen.

5.2 Dauerhafte Lizenzen

5.2.1 Soweit eine Lizenz als dauerhaft oder unbefristet angeboten wird, darf die ordnungsgemäß lizenzierte Softwareversion entsprechend dem erworbenen Lizenzumfang dauerhaft genutzt werden.

5.2.2 Eine dauerhafte Lizenz begründet keinen automatischen Anspruch auf a) zukünftige Hauptversionen, b) neue Produktgenerationen, c) zusätzliche Funktionen, d) vertragliche Wartungs- oder technische Unterstützungsleistungen, e) zukünftige Betriebssystemkompatibilität oder f) zusätzliche Ausführungsinstanzen. Zwingende gesetzliche Aktualisierungspflichten bleiben unberührt.

5.2.3 Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

6. Nicht-kommerzielle Lizenzmodelle

6.1 Zulässige nicht-kommerzielle Nutzung

6.1.1 Soweit ein Lizenzmodell als nicht-kommerziell ausgewiesen ist, darf es ausschließlich im hierfür vorgesehenen Umfang genutzt werden.

6.1.2 Nicht-kommerzielle Lizenzmodelle können insbesondere für private Entwicklungs- oder Erprobungsprojekte, Lehre, Ausbildung, studentische Arbeiten und nicht-kommerzielle Forschung angeboten werden.

6.2 Unzulässige Nutzung

Soweit die Produktbeschreibung nichts anderes vorsieht, ist insbesondere nicht zulässig: a) die Nutzung zur Erbringung entgeltlicher Leistungen für Dritte, b) der reguläre kommerzielle Produktionsbetrieb, c) die kommerzielle Überwachung oder Optimierung von Anlagen oder d) eine sonstige überwiegend geschäftliche Nutzung.

6.3 Berechtigungsnachweise und Forschungsprojekte

6.3.1 Für Lizenzmodelle, die an die Zugehörigkeit zu einer Bildungs-, Forschungs- oder vergleichbaren Einrichtung gebunden sind, kann SF2 Systems einen geeigneten Nachweis verlangen.

6.3.2 Industriefinanzierte oder kooperative Forschungsprojekte gelten nicht allein aufgrund ihrer Finanzierung als kommerzielle Nutzung. Entscheidend ist der konkrete Nutzungszweck.

6.4 Wechsel zur kommerziellen Nutzung

Soll eine nicht-kommerzielle Nutzung künftig kommerziell erfolgen, ist zuvor eine hierfür geeignete kommerzielle Lizenz erforderlich.

7. Kommerzielle Lizenzmodelle und Berechtigungskriterien

7.1 Kriterien

7.1.1 SF2 Systems kann kommerzielle Lizenzmodelle nach sachlich geeigneten Kriterien unterscheiden.

7.1.2 Solche Kriterien können insbesondere sein: a) Jahresumsatz, b) Unternehmens- oder Organisationsgröße, c) Anzahl der Nutzer oder Zielsysteme, d) Anzahl der Ausführungsinstanzen, e) Anzahl der Standorte, f) Nutzungsumfang oder g) Bereitstellungs- und Betriebsmodell.

7.2 Maßgebliche Produktbeschreibung

Die jeweils geltenden Kriterien und Grenzen ergeben sich aus der beim Vertragsschluss geltenden Produktbeschreibung oder Bestellung.

7.3 Umsatzbezogene Kriterien

7.3.1 Soweit Umsatzgrenzen maßgeblich sind, gilt grundsätzlich der konsolidierte Jahresumsatz des Lizenznehmers des zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahres.

7.3.2 Bei neu gegründeten Unternehmen kann der vernünftigerweise erwartete Jahresumsatz herangezogen werden.

7.4 Nachweis der Berechtigung

7.4.1 Der Lizenznehmer bestätigt mit Auswahl eines entsprechenden Lizenzmodells, dass die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

7.4.2 SF2 Systems kann bei begründetem Zweifel einen angemessenen Nachweis verlangen.

7.5 Spätere Überschreitung von Berechtigungsgrenzen

7.5.1 Ein späteres Überschreiten einer Berechtigungsgrenze führt nicht rückwirkend zum Verlust einer ordnungsgemäß erworbenen dauerhaften Lizenz.

7.5.2 Für zukünftige Käufe, Erweiterungen oder Verlängerungen ist das zu diesem Zeitpunkt zutreffende Lizenzmodell maßgeblich.

8. Individuelle und besondere Lizenzmodelle

8.1 Anwendungsfälle

8.1.1 Für größere Organisationen, besondere Nutzungsformen oder umfangreiche Rollouts können individuell vereinbarte Lizenzmodelle erforderlich sein.

8.1.2 Dies kann insbesondere gelten für a) die Nutzung an mehreren Standorten, b) OEM- oder Embedded-Nutzung, insbesondere die Integration von SF2 Software in Produkte oder Systeme Dritter zur Weitergabe an deren Kunden, c) den zentralen Betrieb der Software für Dritte oder die Bereitstellung verwalteter Dienste, d) die Bereitstellung unter Kennzeichnung des Lizenznehmers oder eines Dritten, e) umfangreiche Integrationen, f) besondere Bereitstellungs- oder Betriebsmodelle oder g) eine große Anzahl von Zielsystemen oder Ausführungsinstanzen.

8.2 Individuelle Vereinbarungen

Umfang, Nutzungsrechte, Laufzeiten, Bereitstellungs- und Betriebsrechte, Wartungs- und Unterstützungsleistungen sowie Preise werden in diesen Fällen gesondert vereinbart.

9. Ausführungskomponenten und Ausführungsinstanzen

9.1 Lizenzpflicht

9.1.1 Grundsätzlich benötigt jede gleichzeitig betriebene Ausführungsinstanz eine eigene gültige Lizenz, soweit in der Produktbeschreibung oder Bestellung nichts anderes vereinbart ist.

9.2 Technische Umgebung

Die Lizenzpflicht gilt unabhängig davon, ob die Ausführung auf a) einem Industrie-PC, b) einem Server, c) einem Edge-Gerät, d) einer virtuellen Maschine, e) in einem Container oder f) einer anderen unterstützten technischen Umgebung erfolgt.

9.3 Entwicklungs- und Testfunktionen

Entwicklungs-, Vorschau-, Simulations- oder Testfunktionen innerhalb einer lizenzierten SF2 Anwendung gelten nicht als zusätzliche produktive Ausführungsinstanz, soweit die jeweilige Produktbeschreibung nichts anderes vorsieht.

9.4 Ablauf der Lizenz

Der Ablauf einer Lizenz führt aus Gründen der Betriebssicherheit nicht zu einer automatischen Unterbrechung einer bereits laufenden Ausführungsinstanz. Dies begründet kein über das Lizenzende hinausgehendes Nutzungsrecht. Der Lizenznehmer hat die Ausführung nach Ablauf der Lizenz unverzüglich in einem betrieblich sicheren Verfahren zu beenden, sofern keine Verlängerung wirksam erworben wurde. Funktionen der Administration, insbesondere über das Flottenmanagement, können nach Ablauf der Lizenz nicht mehr zur Verfügung stehen.

10. Befristete Lizenzen und Verlängerungen

10.1 Laufzeit

10.1.1 Die Laufzeit einer befristeten Lizenz ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, Bestellung oder Auftragsbestätigung.

10.1.2 Mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit endet das entsprechende Nutzungsrecht.

10.2 Verlängerung

10.2.1 Befristete Standardlizenzen verlängern sich nicht automatisch. Eine Verlängerung muss aktiv bestellt werden.

10.2.2 Bei individuell vereinbarten Enterprise-, OEM- oder sonstigen Sonderlizenzmodellen gelten die Regelungen der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

10.3 Verlängerungspreis

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten für eine Verlängerung die zum Zeitpunkt der Verlängerungsbestellung angebotenen Preise und Bedingungen des betreffenden Lizenzmodells.

11. Kundeneigene Daten, Modelle und SF2 Runtime-Pakete

11.1 Kundeneigene Daten

11.1.1 Der Lizenznehmer behält sämtliche Rechte an seinen eigenen Daten, Sensoraufzeichnungen, Zeitreihen, Konfigurationen und sonstigen von ihm eingebrachten Inhalten.

11.1.2 Durch die Nutzung des SF2 Software-Produktportfolios werden keine Rechte an diesen Daten auf SF2 Systems übertragen.

11.2 Erzeugte Modelle und Konfigurationen

Soweit der Lizenznehmer Modelle, Fingerprints, Konfigurationen oder SF2 Runtime-Pakete mit eigenen Daten erzeugt, verbleiben die Rechte an den zugrunde liegenden kundeneigenen Daten beim Lizenznehmer.

11.3 Nutzung von SF2 Runtime-Paketen

Ein SF2 Runtime-Paket darf nur im Rahmen einer hierfür gültigen Lizenz mit einer vorgesehenen Ausführungskomponente ausgeführt werden. Ziffer 9.4 bleibt unberührt.

11.4 Bestandteile von SF2 Systems

In SF2 Runtime-Paketen enthaltene Softwarebestandteile, Runtime-Komponenten, Algorithmen, Datenstrukturen und sonstige Bestandteile des SF2 Software-Produktportfolios bleiben geistiges Eigentum von SF2 Systems beziehungsweise der jeweiligen Rechteinhaber.

12. Freiwillige Rückmeldungen

12.1 Nutzung freiwilliger Rückmeldungen

Stellt der Lizenznehmer SF2 Systems freiwillig Vorschläge, Verbesserungsideen, Empfehlungen oder sonstige Rückmeldungen zum SF2 Software-Produktportfolio zur Verfügung, darf SF2 Systems diese ohne Verpflichtung zur Vergütung für die Entwicklung und Weiterentwicklung seiner Produkte und Leistungen verwenden.

12.2 Rechte des Lizenznehmers

Rechte des Lizenznehmers an eigenen Daten, vertraulichen Informationen und sonstigen geschützten Inhalten bleiben unberührt.

13. Nutzungsbeschränkungen

13.1 Unzulässige Handlungen

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart oder nach zwingendem Recht zulässig, ist es dem Lizenznehmer insbesondere nicht gestattet: a) die Software oder Lizenz unberechtigt zu vervielfältigen, zu übertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu unterlizenzieren oder Dritten zur eigenständigen Nutzung zu überlassen; b) Lizenzdateien, Aktivierungsmechanismen, Hardware-ID-Bindungen oder technische Lizenzbeschränkungen zu umgehen, zu manipulieren oder zu deaktivieren; c) mehr lizenzierte Zielsysteme oder Ausführungsinstanzen zu betreiben, als der erworbene Lizenzumfang zulässt; d) nicht-kommerzielle Lizenzen für kommerzielle Zwecke einzusetzen; e) das SF2 Software-Produktportfolio ohne entsprechende Vereinbarung als zentral für Dritte betriebene Softwareleistung, im Rahmen eines OEM-Modells, unter Kennzeichnung eines Dritten oder als verwalteten Dienst bereitzustellen; f) Urheberrechts-, Marken-, Lizenz- oder sonstige Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern; g) die Software oder Bestandteile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder in andere lesbare Formen zurückzuführen oder auf sonstige Weise zugrunde liegende Algorithmen, Strukturen, Datenformate, Geschäftsgeheimnisse oder technische Schutzmechanismen zu ermitteln, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen; h) aus der Software oder ihren Bestandteilen abgeleitete Produkte oder Implementierungen zu erstellen, soweit dies eine unzulässige Nutzung oder Bearbeitung geschützter Bestandteile darstellt.

13.2 Zwingende gesetzliche Rechte

13.2.1 Die Beschränkungen gemäß Ziffer 13.1 gelten nur, soweit entgegenstehende zwingende gesetzliche Rechte nicht eingreifen.

13.2.2 Die zwingenden gesetzlichen Befugnisse des Lizenznehmers, insbesondere nach den §§ 40d und 40e UrhG, bleiben unberührt.

14. Geistiges Eigentum und Schutzrechte

14.1 Rechte am SF2 Software-Produktportfolio

14.1.1 Alle Rechte am SF2 Software-Produktportfolio und den zugrunde liegenden Technologien verbleiben bei SF2 Systems beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

14.1.2 Dies umfasst insbesondere Urheberrechte, Patentrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken- und Designrechte, Datenbankrechte, Rechte an Algorithmen, Softwarearchitekturen, Benutzeroberflächen, Dokumentationen und sonstigem technischem Fachwissen.

14.2 Umfang der Lizenzgewährung

Diese Lizenzbedingungen übertragen keine Eigentumsrechte oder sonstigen Rechte an der zugrunde liegenden SF2 Technologie über die ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte hinaus.

14.3 Marken- und Kennzeichenrechte

14.3.1 Sämtliche Marken-, Kennzeichen-, Namens-, Logo- und sonstigen Schutzrechte von SF2 Systems verbleiben bei SF2 Systems beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

14.3.2 Eine Nutzung dieser Rechte ist nur im ausdrücklich eingeräumten Umfang oder mit vorheriger Zustimmung von SF2 Systems zulässig.

15. Drittsoftware und Open-Source-Komponenten

15.1 Drittkomponenten

Das SF2 Software-Produktportfolio kann Software oder Komponenten Dritter einschließlich Open-Source-Software enthalten.

15.2 Anwendbare Drittbedingungen

15.2.1 Für solche Bestandteile können ergänzend oder vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter gelten.

15.2.2 Entsprechende Hinweise werden, soweit erforderlich, mit der Software oder Dokumentation bereitgestellt.

15.3 Open-Source-Rechte

Rechte, die dem Lizenznehmer unmittelbar aus einer anwendbaren Open-Source-Lizenz zustehen, werden durch diese Lizenzbedingungen nicht eingeschränkt.

16. Aktualisierungen und Sicherheitsmaßnahmen

16.1 Updates und neue Versionen

16.1.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst eine dauerhafte Lizenz nicht automatisch zukünftige Hauptversionen, Produktgenerationen oder kostenpflichtige Funktionsmodule.

16.1.2 SF2 Systems kann Fehlerkorrekturen, Wartungsupdates, Sicherheitsaktualisierungen und neue Versionen bereitstellen.

16.2 Gesetzlich erforderliche Sicherheitsaktualisierungen

Soweit nach anwendbarem Recht erforderlich, stellt SF2 Systems erforderliche Sicherheitsaktualisierungen bereit.

16.3 Mitwirkung des Lizenznehmers

16.3.1 Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, bereitgestellte sicherheitsrelevante Aktualisierungen innerhalb eines für seinen konkreten Einsatz angemessenen Zeitraums zu installieren, soweit dies technisch und betrieblich zumutbar ist.

16.4 Vertragliche technische Unterstützungsleistungen

16.4.1 Sofern nicht ausdrücklich Bestandteil des erworbenen Produkts oder eines gesonderten Vertrags, besteht kein vertraglicher Anspruch auf individuelle Beratung, Integration, Implementierung, Schulung oder sonstige technische Unterstützungsleistungen. Zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.

17. Technische Voraussetzungen, Datensicherung und Nutzungsergebnisse

17.1 Technische Voraussetzungen

17.1.1 Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, die in der Produktbeschreibung oder Dokumentation angegebenen Systemvoraussetzungen zu erfüllen und geeignete Hardware, Betriebssysteme, Netzwerke, Schnittstellen und sonstige technische Voraussetzungen bereitzustellen.

17.1.2 SF2 Systems gewährleistet keine Kompatibilität mit beliebigen Geräten, Betriebssystemen, Steuerungen, Sensoren, Feldbussen oder Drittanwendungen, sofern diese nicht ausdrücklich zugesagt wurde.

17.2 Datensicherung

Der Lizenznehmer ist für eine seinem Einsatz angemessene Sicherung seiner Daten, Konfigurationen, Modelle und SF2 Runtime-Pakete verantwortlich.

17.3 Prüfung der Nutzungsergebnisse

17.3.1 Die von dem SF2 Software-Produktportfolio erzeugten Ergebnisse und Ausgaben sind vom Lizenznehmer im jeweiligen Anwendungskontext fachgerecht zu prüfen.

17.3.2 Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, erforderliche technische, organisatorische und sicherheitsbezogene Maßnahmen eigenständig vorzusehen und umzusetzen.

17.4 Sicherheitsrelevante Anwendungen

17.4.1 Das SF2 Software-Produktportfolio ist nicht als sicherheitsgerichtetes Steuerungs-, Schutz-, Abschalt- oder Notfallsystem bestimmt und übernimmt keine entsprechende sicherheitsgerichtete Funktion. Seine Zweckbestimmung besteht insbesondere nicht darin, durch eine eigene Sicherheitsfunktion Risiken für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen oder für Eigentum zu verhindern oder zu mindern.

17.4.2 Die Software kann technische Auswertungsergebnisse und Zustandsinformationen erzeugen und diese zur Unterstützung von Entscheidungen an verantwortliche Personen oder andere technische Systeme bereitstellen.

17.4.3 Die fachliche Bewertung dieser Informationen sowie jede sicherheitsrelevante Entscheidung und die Auslegung, Implementierung und Aufrechterhaltung erforderlicher unabhängiger Sicherheits-, Schutz-, Abschalt- und Kontrollmechanismen obliegen dem Lizenznehmer beziehungsweise dem Betreiber der jeweiligen Anlage oder des jeweiligen Systems.

18. Gewährleistung und Haftung

18.1 Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

18.1.1 Für Gewährleistung und Haftung gelten die ergänzend anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SF2 Systems. Gegenüber Unternehmern schuldet SF2 Systems insbesondere keine vollständig fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Software. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

19. Vertraulichkeit

19.1 Vertrauliche Informationen

Nicht öffentlich zugängliche technische, geschäftliche oder sonstige Informationen, die im Zusammenhang mit dem SF2 Software-Produktportfolio oder dem jeweiligen Vertragsverhältnis offengelegt werden und als vertraulich gekennzeichnet oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, sind von der empfangenden Partei angemessen vertraulich zu behandeln.

19.2 Zulässige Verwendung

19.2.1 Vertrauliche Informationen dürfen nur verwendet werden, soweit dies für die Ausübung der eingeräumten Rechte oder die Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlich ist.

19.2.2 Vertrauliche Informationen dürfen solchen Mitarbeitern, Beratern oder Dienstleistern zugänglich gemacht werden, die diese Informationen für den jeweiligen Vertragszweck benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

19.3 Ausnahmen

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die a) öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung öffentlich werden, b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, c) rechtmäßig von einem hierzu befugten Dritten erlangt wurden, d) unabhängig entwickelt wurden oder e) aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

19.4 Zwingende Rechte

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

20. Lizenzkontrolle und Vertragsverletzungen

20.1 Lizenzkontrolle

20.1.1 SF2 Systems darf technische Lizenzmechanismen einsetzen, die insbesondere a) die Gültigkeit und Laufzeit einer Lizenz, b) die Zuordnung zu einem lizenzierten Zielsystem sowie c) die Anzahl lizenzierter Zielsysteme oder Ausführungsinstanzen prüfen oder technisch durchsetzen.

20.1.2 Die technischen Lizenzprüfungen erfolgen nach Bereitstellung des Lizenzcodes beziehungsweise der Lizenzdatei lokal auf dem jeweiligen System. Für diese Prüfungen findet keine periodische Online-Abfrage oder Übermittlung von Lizenz-ID, Hardware-ID, Zielsystem-, Instanz- oder sonstigen Lizenzprüfdaten an SF2 Systems statt. Ebenso werden hierbei keine industriellen Sensor-, Maschinen- oder Prozessdaten an SF2 Systems übertragen.

20.2 Überprüfung der Lizenzkonformität

20.2.1 Bei begründetem Verdacht auf eine Überschreitung des Lizenzumfangs kann SF2 Systems von einem Lizenznehmer, der nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist, angemessene Informationen verlangen, die zur Überprüfung der Lizenzkonformität erforderlich sind.

20.2.2 Berechtigte Vertraulichkeits- und Sicherheitsinteressen des Lizenznehmers sind dabei zu berücksichtigen.

20.3 Beendigung bei Vertragsverletzungen

SF2 Systems kann ein Nutzungsrecht aus wichtigem Grund beenden, wenn der Lizenznehmer diese Lizenzbedingungen erheblich verletzt und den Verstoß trotz angemessener Aufforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist abstellt.

20.4 Beendigung ohne vorherige Fristsetzung

Eine vorherige Fristsetzung ist insbesondere dann nicht erforderlich, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist, etwa bei a) vorsätzlicher Umgehung technischer Lizenzbeschränkungen, b) unberechtigter Weitergabe, c) vorsätzlich kommerzieller Nutzung einer nicht-kommerziellen Lizenz oder d) unzulässigem Reverse Engineering.

20.5 Folgen der Beendigung

Nach wirksamer Beendigung darf die betroffene Software nicht weiter genutzt werden. Eine aus Gründen der Betriebssicherheit erforderliche geordnete Beendigung einer bereits laufenden Ausführungsinstanz nach Ziffer 9.4 bleibt unberührt.

21. Verbraucher

21.1 Zwingende Verbraucherrechte und digitale Bereitstellung

21.1.1 Soweit der Lizenznehmer Verbraucher ist, gelten die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften des jeweils anwendbaren Rechts. Das Rücktrittsrecht bei digital bereitgestellter Software, die gegebenenfalls erforderlichen gesonderten Erklärungen zum Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist und die Vertragsbestätigung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem FAGG, sowie den ergänzend anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SF2 Systems.

22. Allgemeine Bestimmungen

22.1 Änderungen der Lizenzbedingungen

22.1.1 Für eine erworbene dauerhafte Lizenz gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss vereinbarten Lizenzbedingungen.

22.1.2 SF2 Systems kann für zukünftige Käufe, Erweiterungen, Verlängerungen, neue Produkte oder neue Produktversionen geänderte Lizenzbedingungen verwenden.

22.1.3 Bereits dauerhaft eingeräumte Nutzungsrechte werden nicht allein durch die Veröffentlichung neuer Lizenzbedingungen nachträglich eingeschränkt.

22.2 Übertragung

22.2.1 Eine Übertragung, Abtretung oder Unterlizenzierung einer Lizenz an einen anderen Rechtsträger bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung von SF2 Systems, soweit eine solche Einschränkung gesetzlich zulässig ist.

22.2.2 Zwingende gesetzliche Rechte zur Weiterveräußerung oder Übertragung von Softwarelizenzen bleiben unberührt.

22.2.3 Bei Umgründungen, Verschmelzungen oder vergleichbaren Unternehmensnachfolgen kann eine Anpassung der Lizenzregistrierung erforderlich sein.

22.3 Höhere Gewalt

22.3.1 SF2 Systems haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von SF2 Systems liegen und deren Folgen trotz angemessener Sorgfalt nicht vermieden werden konnten.

22.3.2 Zwingende gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.

22.4 Exportkontrolle und Sanktionen

Der Lizenznehmer hat bei Nutzung, Übertragung oder Bereitstellung des SF2 Software-Produktportfolios die jeweils anwendbaren Exportkontroll-, Embargo- und Sanktionsbestimmungen einzuhalten.

22.5 Kein Verzicht

Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts aus diesen Lizenzbedingungen stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.

22.6 Fortgeltung

22.6.1 Bestimmungen, die ihrem Zweck nach auch nach Beendigung eines Vertrags oder Nutzungsrechts fortgelten sollen, bleiben weiterhin wirksam.

22.6.2 Dies gilt insbesondere für Regelungen zu geistigem Eigentum, Vertraulichkeit, Haftung, Datenschutz, kundeneigenen Daten und bereits entstandenen Ansprüchen.

22.7 Verhältnis zu Hardware

22.7.1 Diese Lizenzbedingungen regeln ausschließlich das SF2 Software-Produktportfolio und die dazugehörigen Software-Nutzungsrechte.

22.7.2 Für den Verkauf, die Lieferung und sonstige kaufvertragliche Bedingungen von Hardwareprodukten gelten gegebenenfalls gesonderte Bedingungen.

22.7.3 Soweit Hardwareprodukte Software, Firmware, SF2 Runtime-Pakete oder sonstige Bestandteile des SF2 Software-Produktportfolios enthalten, gelten diese Lizenzbedingungen für die betreffenden Softwarebestandteile, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

22.8 Datenschutz

22.8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Registrierung, Bestellung, Aktivierung, Lizenzverwaltung und der Nutzung eines SF2 Benutzerkontos richtet sich nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der SF2 Systems GmbH.

23. Kontakt

23.1 Lizenzfragen

Fragen zu Lizenzen, Berechtigungskriterien, kommerzieller oder nicht-kommerzieller Nutzung, individuellen Lizenzmodellen, OEM-Nutzung oder Lizenzübertragungen können an SF2 Systems gerichtet werden.

Die aktuellen Kontakt- und Unternehmensdaten finden Sie im Impressum unter sf2systems.com.

Rechtliches

Information über das Rücktrittsrecht und Muster-Widerrufsformular

Stand: 30.08.2026

für Verbraucher bei Verträgen über digital bereitgestellte SF2 Software

1. Rücktrittsrecht

1.1. Verbraucher haben bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

1.2. Bei Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

1.3. Zur Ausübung des Rücktrittsrechts ist SF2 Systems mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, zu informieren. Die Erklärung kann insbesondere per E-Mail oder per Post erfolgen.

1.4. Die Erklärung ist zu richten an:
SF2 Systems GmbH
Eichelhofstraße 2B
1190 Wien
Österreich

E-Mail: info@sf2systems.com.

1.5. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt es, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.

1.6. Für die Rücktrittserklärung kann das nachstehend wiedergegebene Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B FAGG verwendet werden; dessen Verwendung ist nicht vorgeschrieben.

1.7. Für Fernabsatzverträge, die nach dem 30. September 2026 über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, kann das Rücktrittsrecht zusätzlich über die von SF2 Systems während der Rücktrittsfrist bereitgestellte Online-Rücktrittsfunktion ausgeübt werden. Bei Nutzung dieser Funktion übermittelt SF2 Systems dem Verbraucher unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger eine Bestätigung über den Eingang der Rücktrittserklärung einschließlich ihres Inhalts sowie des Datums und der Uhrzeit ihres Eingangs.

2. Folgen eines wirksamen Rücktritts

2.1. Im Fall eines wirksamen Rücktritts erstattet SF2 Systems die für den betroffenen Vertrag erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Rücktritt bei SF2 Systems eingegangen ist.

2.2. Für die Rückzahlung verwendet SF2 Systems grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung verwendet wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegen der Rückzahlung werden keine zusätzlichen Entgelte berechnet.

3. Vorzeitiges Erlöschen des Rücktrittsrechts bei digitalen Inhalten

3.1. Bei entgeltlichen digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, erlischt das Rücktrittsrecht vor Ablauf der vierzehntägigen Frist, wenn SF2 Systems mit der Vertragserfüllung begonnen hat und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

3.2. Dies setzt insbesondere voraus, dass a) der Verbraucher dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt hat, b) der Verbraucher bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er durch den vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung sein Rücktrittsrecht verliert, und c) SF2 Systems dem Verbraucher die gesetzlich erforderliche Vertragsausfertigung oder Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat.

3.3. Die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und die Bestätigung der Kenntnisnahme werden im Bestellvorgang gesondert eingeholt. Die bloße Zustimmung zu den AGB, den Software-Lizenzbedingungen oder den Nutzungsbedingungen ersetzt diese Erklärungen nicht.

3.4. Die Vertragsbestätigung enthält, soweit gesetzlich erforderlich, auch die Bestätigung der nach Ziffer 3.2 abgegebenen Erklärungen.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

AnSF2 Systems GmbH
Eichelhofstraße 2B
1190 Wien, Österreich

E-Mail: info@sf2systems.com
WiderrufserklärungHiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Ware / Dienstleistung
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Rechnungsnummer / Bestellnummer
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Datum und UnterschriftDatum: ____________________________________


Unterschrift: ______________________________
(nur bei Mitteilung auf Papier)

(*) Unzutreffendes streichen.

Muster-Widerrufsformular↓ PDF · DE

Online-Rücktrittsformular

Alternativ können Sie Ihre Angaben online vorbereiten und die Rücktrittsmitteilung über Ihr E-Mail-Programm an SF2 Systems senden.

Beim Klick auf „Rücktritt per E-Mail“ öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit einer ausgefüllten Rücktrittsmitteilung an info@sf2systems.com. Prüfen Sie die Angaben vor dem Absenden.

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